Der Schweizer Tierschutz STS besuchte im laufenden Jahr 33 Zoofachhandlungen in der ganzen Schweiz. Nur gerade in deren zwei (!) fanden sich keine Gesetzesverstösse im Bereich Tierhaltung. Eine traurige Bilanz. Gesetzeswidrigkeiten waren meist im Bereich Gehegeeinrichtung zu verzeichnen (keine Nagemöglichkeiten, ungenügende Einstreutiefe), seltener auch bezüglich Grundfläche oder Höhe der Gehege.
Weiter stellt der STS fest, dass sich nach wie vor die meisten Tierhaltungen im Zoofachhandel nach den Minimalvorgaben der Tierschutzverordnung richten, also nach der gesetzlich definierten Grenze zur Tierquälerei. Schlimm, dass viele Anbieter die Vorschriften der Tierschutzverordnung fälschlicherweise noch immer als "Empfehlung" interpretieren und weitergeben.
Informationspflicht weder eingehalten noch kontrolliert
Für gewerbsmässige Verkäufer von Heimtiergehegen sieht die Tierschutzverordnung seit März vergangenen Jahres eine Informationspflicht vor. Nicht nur beim Verkauf von Tieren sondern auch beim Verkauf von Heimtiergehegen sind schriftliche Informationen zur tiergerechten Haltung der jeweiligen Tierart abzugeben. Gehege, ob im Ladenlokal oder im Internet angeboten, müssen hinsichtlich ihres Verwendungszweckes deklariert sein.
Erschreckend ist, dass nur zwei der 33 besuchten Zoofachhandlungen die Informationspflicht zufriedenstellend erfüllten. Bei sechs weiteren Geschäften gab es minimale Umsetzungsfehler. Alle anderen Zoofachgeschäfte hingegen befolgten die Vorschriften entweder gar nicht oder nur sehr unzureichend.
Verstösse konsequent bestrafen
Der Schweizer Tierschutz STS fordert: Mit den Gesetzesverstössen im Schweizer Zoofachhandel muss endlich Schluss sein! Die Anbieter hatten seit der Verordnungsrevision genügend Zeit, ihrer Informationspflicht gerecht zu werden. Auch bei der Tierhaltung ist das Verständnis für die Bedürfnisse der Tiere und das Erfüllen der Vorbildfunktion Pflicht.
Verstösse sind von den zuständigen Veterinärämtern einheitlich und konsequent zu ahnden. Der Fokus behördlicher Kontrollen in Zoofachgeschäften muss - zum Wohl der Tiere - verstärkt auf mangelhafte Gehegeeinrichtungen gerichtet sein.