Neue Zahlen: Schweizer vererben weit mehr als angenommen

(Bildquelle: infoticker)

Für monetäre Gerechtigkeit und für die AHV: Die Erbschaftssteuer-Initiative hat hehre Ziele. Wissenschafter der Universität Lausanne stützen die Thesen des Initiativkomitees mit einer aktuellen Untersuchung. In der Schweiz wird demnach weit mehr vererbt als bisher angenommen.

Das reichste Prozent der Steuerzahler besitzt 40 Prozent aller Vermögen in der Schweiz. Dies geht aus Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) hervor. Wer viel besitzt, der vererbt auch viel - und befeuert damit einen Trend: Die grossen Vermögen werden immer grösser. Hier setzt die Erbschaftssteuer-Initiative an, über die am 14. Juni abgestimmt wird. Sie möchte Erbschaften zukünftig auf Bundesebene besteuern. Mit den Erträgen würde die AHV gestärkt, und gleichzeitig würde die ungleiche Vermögensverteilung abgebaut. Die Gegnerschaft argumentiert, dass kleine und mittlere Unternehmen zu stark belastet würden und folglich Arbeitsplätze in Gefahr seien.

Unklarheit über Ausmass der Erbschaften

Nur: Niemand weiss genau, wie viel Geld jährlich vererbt wird. Zwar erheben alle Kantone ausser Schwyz eine Erbschaftssteuer, aber wie diese berechnet wird, ist sehr unterschiedlich. So werden direkte Nachkommen nur in wenigen Kantonen - Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt - zur Kasse gebeten. Die Steuersätze für andere Personen unterscheiden sich je nach Grad der Verwandtschaft stark. Die Folge: Eine äusserst lückenhafte Datenlage.

Die Initianten nennen dennoch eine Zahl: 40 Milliarden Franken würden jährlich vererbt - eine Hochrechnung, die laut Hans Kissling vom Initiativkomitee auf Daten aus dem Jahr 2000 basiert. Dies sei eine konservative Schätzung, gibt der ehemalige Direktor des Statistischen Amts des Kantons Zürich zu Bedenken - und meint damit: Wahrscheinlich ist die Summe noch viel grösser.

Eine neue Untersuchung von Marius Brülhart und Elodie Moreau, Wissenschafter an den Universitäten Lausanne und Zürich, stützt nun seine These. Die Ökonomen haben eine Zahl berechnet, die alles bisher Angenommene sprengt: 61 Milliarden Franken sollen in der Schweiz im Jahr 2011 vererbt worden sein. Zum Vergleich: Ungefähr so viel Geld gibt der Bund in einem Jahr aus.

Anteil der Erbschaften am Volkseinkommen so hoch wie nie

Teilt man die für das Jahr 2011 resultierenden 61 Milliarden Franken durch das Volkseinkommen - die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen abzüglich Abschreibungen - ergibt sich ein weiterer Rekord: Erbschaften haben im Jahr 2011 rund 13 Prozent am Volkseinkommen ausgemacht - mehr als doppelt so viel wie im Jahr 1975. Und: Der Trend zeigt weiter nach oben. Gegenüber SRF sagt Marius Brülhart, er rechne für das Jahr 2015 gar mit 76 Milliarden Franken, die vererbt würden.

Geschuldet ist diese Entwicklung laut den Ökonomen vor allem einem stetigen Anstieg der Privatvermögen im Verhältnis zum Volkseinkommen. Zudem habe die Bevölkerung dank der steigenden Lebenserwartung mehr Zeit, grössere Vermögen anzuhäufen.

Die sicherste aller unsicheren Schätzungen

Das Fazit der Untersuchung zeigt, dass Erbschaften heute mehr Gewicht als in der Vorkriegszeit haben - als die Grenzen zwischen Bürgertum und Proletariat klar abgesteckt waren. Eine Entwicklung, die die Erbschaftssteuer-Initiative stoppen oder wenigstens bremsen möchte.

Zumindest der Fiskus würde stärker profitieren als bisher, meint Brülhart dazu. Der Blick zu den Nachbarn zeigt, was möglich wäre: In Deutschland müssen direkte Nachkommen bis zu einem Drittel der Nachlässe an den Staat abgeben, in Frankreich fast die Hälfte.

Wie jede Schätzung ist auch die vorliegende nicht über alle Zweifel erhaben - die Unsicherheiten verstecken sich in den Details. Zum Beispiel in den hinterzogenen Steuern, die sich schlecht beziffern lassen und nicht in der Vermögensstatistik auftauchen. Oder in der Annahme, dass die Vermögensverteilung im Kanton Zürich für die ganze Schweiz steht. Trotzdem: Kurz vor der Abstimmung am 14. Juni ist das Zahlenmaterial der beiden Ökonomen wahrscheinlich das beste - wenn nicht das einzige - das dem Stimmvolk zur Beurteilung der Vorlage zur Verfügung steht.