Nidwalden

Nidwalden - Ab sofort sind Veranstaltungen ab 200 Personen untersagt

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Symbolbild (Bildquelle: TickerMedia)

Der Kanton Nidwalden verzeichnet bisher keine bestätigten Fälle des Coronavirus. Dennoch hält es der Regierungsrat in der aktuellen Situation für angebracht, den kantonalen Führungsstab einzusetzen. Die Gesundheitsund Sozialdirektion hat derweil Veranstaltungen, an denen sich mehr als 200 Personen aufhalten, bis mindestens 15. März 2020 verboten.

Der Bundesrat stuft die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gegenwärtig als «besondere Lage» ein. Der Kanton Nidwalden beobachtet die Situation in der Schweiz sehr aufmerksam. Eine Task Force unter der Leitung der Gesundheitsund Sozialdirektion steht in ständigem Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Kantonsarzt, dem Kantonsspital Nidwalden und dem kantonalen Führungsstab. Bisher gibt es im Kanton Nidwalden keine nachgewiesenen Fälle des Coronavirus. Die Lage kann sich laufend ändern. Das Kantonsspital ist darauf vorbereitet, im Bedarfsfall Patienten zu isolieren und zu betreuen.

Um die Koordination der Vorsorgemassnahmen im eigenen Kanton besser aufeinander abzustimmen und die Gesundheits- und Sozialdirektion von organisatorischen Aufgaben zu entlasten, hat der Regierungsrat heute entschieden, den kantonalen Führungsstab zu aktivieren. Der Regierungsrat stützt sich dabei auch auf eine Empfehlung des Bundes, der selbst den Stab Bevölkerungsschutz aufgeboten hat. «Obschon die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit gut funktioniert, erhalten wir durch den Einsatz des kantonalen Führungsstabs verbesserte Schnittstellen und einen effizienteren Lageabgleich», erklärt Gesundheitsund Sozialdirektorin Michèle Blöchliger. Parallel soll der Informationsfluss zwischen dem Gesundheitsamt und anderen involvierten Behördenstellen sowie externen Partnern wie den Hausarztpraxen vereinfacht werden. Der Führungsstab bereitet den Kanton zudem mit Eventualplanungen auf mögliche Lageverschlechterungen wie eine Ausbreitung des Virus in der eigenen Bevölkerung vor. «Das Risiko ist nicht auszuschliessen, denn das Virus macht vor Kantonsgrenzen nicht Halt. Wir sind aber für den Ernstfall gewappnet», sagt Michèle Blöchliger. So wird mit dem Beschluss des Regierungsrats auch sichergestellt, dass im Bedarfsfall rasch auf zusätzliche personelle Ressourcen zurückgegriffen werden kann, etwa in Form des Zivilschutzes.

Der Bundesrat hat aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis mindestens 15. März 2020 verboten. Wie zahlreiche andere Kantone hat nun auch die Gesundheits- und Sozialdirektion des Kantons Nidwalden restriktivere Besucherzahlen festgelegt. Ab sofort sind private und öffentliche Veranstaltungen, an denen sich gleichzeitig mehr als 200 Personen aufhalten, untersagt. Das Verbot gilt vorerst ebenfalls bis 15. März. Mit dieser restriktiven Massnahme erhofft sich der Kanton, das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus stark einzudämmen. Obschon in Nidwalden bisher keine Fälle registriert worden sind, ist nicht auszuschliessen, dass an entsprechenden Veranstaltungen Personen teilnehmen, die das Virus in sich tragen und übertragen können. Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen können bis auf Weiteres stattfinden. Dabei müssen jedoch einige Punkte beachtet werden. Insbesondere muss die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden gewährleistet sein, indem eine entsprechende Kontaktliste geführt und anschliessend dem Gesundheitsamt eingereicht wird. Zudem müssen am Veranstaltungsort genügend Möglichkeiten zum Händewaschen zur Verfügung gestellt sowie die Plakate des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) mit den Verhaltensmassnahmen gut ersichtlich angebracht werden. Die Behörden appellieren an die Veranstalter, bei den Entscheiden ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen.

Für Betriebe, Schulen, Kindertagesstätten, Heime oder andere Gemeinschaftseinrichtungen im Kanton Nidwalden gelten zum jetzigen Zeitpunkt keine grundsätzlichen Restriktionen. Die Situation wird aber laufend beobachtet und die Schulen haben die Eltern in einem Schreiben über die grundlegenden Verhaltensmassnahmen informiert. So wird zu folgenden Vorkehrungen geraten, die auch für den Rest der Bevölkerung gelten:

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen. Immer wieder Hände desinfizieren, vor allem nach dem Husten, Niesen oder Schnäuzen.
  • Immer ein Papiertaschentuch verwenden. Nach Gebrauch in geschlossenem Abfalleimer entsorgen. Oder in die Armbeuge husten und niesen.
  • Händeschütteln und Menschenansammlungen vermeiden.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten und/oder Fieber) nicht mehr in die Öffentlichkeit respektive zur Schule/Arbeit gehen und umgehend – zuerst telefonisch – den Hausarzt kontaktieren.

Umfassende und aktuelle Informationen zum Coronavirus sind insbesondere auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit zu finden: www.bag-coronavirus.ch. Weitere Informationen sind unter www.nw.ch/coronavirus erhältlich. Auf der Webseite des Kantons können auch die Checkliste und Kontaktliste heruntergeladen werden. Veranstalter in Nidwalden können für eine Risikobeurteilung mit dem Gesundheitsamt, Tel. +41 41 618 76 02 oder gesundheitsamt@nw.ch, Kontakt aufnehmen.