Der Japankäfer ist ein besonders gefährlicher Schädling. Er befällt über 400 Pflanzenarten, darunter Obstbäume, Reben, Beeren, Mais sowie zahlreiche Laubund Ziergehölze. Die Larven schädigen Wiesen und Rasen, während die Käfer Blätter, Blüten und Früchte fressen. Hat sich der Japankäfer einmal etabliert, ist er nur mit grossem Aufwand zu bekämpfen. Umso wichtiger ist es, einen Befall möglichst früh zu erkennen, weshalb eine Überwachung durch die Kantone im Auftrag des Bundes erfolgt.
Nachdem in den grenznahen Luzerner Gemeinden Horw, Kriens und Luzern eine Population des Japankäfers nachgewiesen wurde, ist gemäss Vorgabe des Bundes im Kanton Nidwalden eine Pufferzone ausgeschieden worden, zu der weite Teile von Hergiswil und Stansstad gehören.
Geringfügig tangiert sind zudem die Gemeinden Ennetbürgen, Ennetmoos und Stans. Um eine allfällige Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern, gelten für die betreffenden Gebiete vom 6. August bis 30. September 2026 besondere Vorschriften für Pflanzenmaterial aus der Grünpflege. Dieses darf die Pufferzone nicht verlassen. Ausgenommen ist getrocknetes oder gehäckseltes Pflanzenmaterial.
Ebenfalls zulässig ist frisches Pflanzenmaterial, wenn es während des Transports insektensicher abgedeckt ist. Die regulären Grüngutentsorgungen der Gemeinden können weiterhin genutzt werden. Die Massnahmen sind mit dem Kanton Luzern und dem ebenfalls tangierten Kanton Obwalden abgesprochen.
In der Pufferzone wird die Überwachung zudem mit zusätzlichen Lockstofffallen ausgebaut. «Die engmaschigere Überwachung ist eine vorsorgliche Massnahme aufgrund der Funde in den angrenzenden Gebieten. Je früher ein möglicher Befall erkannt wird, desto grösser sind die Chancen, eine Ausbreitung wirksam einzudämmen», sagt Hannes Odermatt, der beim Amt für Landwirtschaft für das Fachgebiet Pflanzenschutz zuständig ist.
Auch die Bevölkerung kann einen wichtigen Beitrag leisten. Der Japankäfer wird häufig unbeabsichtigt über grössere Distanzen verschleppt – beispielsweise als «blinder Passagier» in Fahrzeugen, Wohnmobilen oder im Reisegepäck. Gerade während der Ferienzeit lohnt es sich deshalb, Fahrzeug und Gepäck nach der Rückkehr aus betroffenen Gebieten kurz zu kontrollieren.
So wird der Japankäfer erkannt:
- rund 1 bis 1.5 Zentimeter gross
- metallisch grüner Kopf und Halsschild
- kupferfarbene Flügeldecken
- fünf weisse Haarbüschel auf jeder Körperseite sowie zwei weitere am Hinterleib
- Flugzeit von Juni bis September
Bei einem Verdacht gilt:
- Käfer möglichst einfangen und unschädlich machen (z. B. durch Einfrieren)
- Foto des Käfers erstellen
- genauen Fundort festhalten
- wenn möglich die Wirtspflanze kennzeichnen/notieren
- Funde umgehend dem Pflanzenschutz des Kantons Nidwalden unter landwirtschaft@nw.ch oder Telefon +41 41 618 40 40 melden
Mit einer Kontrolle von Fahrzeug und Gepäck nach der Ferienrückkehr sowie dem Melden verdächtiger Funde kann die Bevölkerung einen grossen Beitrag leisten, die Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern.
*Quelle der Nachricht: Kanton Nidwalden, Staatskanzlei *