Die Oberstaatsanwältin des Kantons Obwalden Dr. iur. Esther Omlin hat das gegen unbekannte Täterschaft geführte Strafverfahren wegen Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit der Berichterstattung in der "Basler Zeitung" über das Strafverfahrens gegen den Kantonstierarzt...
Die Oberstaatsanwältin des Kantons Obwalden Dr. iur. Esther Omlin hat das gegen unbekannte Täterschaft geführte Strafverfahren wegen Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit der Berichterstattung in der "Basler Zeitung" über das Strafverfahrens gegen den Kantonstierarzt Ignaz Bloch eingestellt.
Am 2.7.2013 erschien in der "Basler Zeitung" ein Artikel über ein Strafverfahren gegen den Kantonstierarzt Ignaz Bloch. In diesem Zusammenhang wurde ein als vertraulich deklariertes Protokoll einer Sitzung zwischen einzelnen Mitgliedern des Regierungsrats und der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission teils wortgetreu zitiert. In der Folge wurde eine Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft wegen des Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung eingereicht und das Verfahren ausserkantonal der Obwaldner Oberstaatsanwältin übertragen.
Die umfangreichen Untersuchungen haben den Verdacht nicht erhärtet, dass das besagte Protokoll in Verletzung der Geheimhaltungspflicht der Zeitung zugestellt wurde. Hingegen ergaben sich Hinweise darauf, dass die Zitate auch auf anderen Wegen und aus anderen Quellen an die Medien gelangen konnten. Insofern wurde das Verfahren vollumfänglich eingestellt.
Am 2.7.2013 erschien in der "Basler Zeitung" ein Artikel über ein Strafverfahren gegen den Kantonstierarzt Ignaz Bloch. In diesem Zusammenhang wurde ein als vertraulich deklariertes Protokoll einer Sitzung zwischen einzelnen Mitgliedern des Regierungsrats und der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission teils wortgetreu zitiert. In der Folge wurde eine Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft wegen des Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung eingereicht und das Verfahren ausserkantonal der Obwaldner Oberstaatsanwältin übertragen.
Die umfangreichen Untersuchungen haben den Verdacht nicht erhärtet, dass das besagte Protokoll in Verletzung der Geheimhaltungspflicht der Zeitung zugestellt wurde. Hingegen ergaben sich Hinweise darauf, dass die Zitate auch auf anderen Wegen und aus anderen Quellen an die Medien gelangen konnten. Insofern wurde das Verfahren vollumfänglich eingestellt.