Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Angestellten einen Lohnausweis auszustellen. Darin sind sämtliche Vergütungen anzugeben.
Der Versand erfolgt normalerweise immer anfangs Jahr. Wenn er Fehler beinhaltet ist, muss der Arbeitgeber kontaktiert werden.
Wichtig: Sie haben mehrere Arbeitsstellen. Dann müssen Sie der Steuererklärung für jede Stelle einen Lohnausweis beilegen. Allenfalls müssen Sie den Lohnausweis bei einem früheren Arbeitgeber bestellen.
Unterschiedliche Regeln
Der Lohnausweis ist für den Arbeitnehmer bestimmt. Mehrere Kantone kennen die Lohnmeldepflicht. Dort müssen die Arbeitgeber den Lohnausweis direkt der kantonalen Steuerverwaltung zustellen. Steuerpflichtige müssen ihren Lohnausweis nur noch dann beilegen, wenn ihr Arbeitgeber ausserhalb des Kantons ist.