Ordentliche oder erleichterte Einbürgerung?
Eine erleichterte Einbürgerung ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie mit einer Schweizerin bzw. einem Schweizer verheiratet sind oder Kind einer Schweizerin oder eines Schweizers sind.
Können Sie nicht erleichtert eingebürgert werden, so führt der Weg über eine so genannte ordentliche Einbürgerung.
Verfahren und Dauer der ordentlichen Einbürgerung
Das Gesuch müssen Sie je nach kantonaler Regelung beim Kanton oder bei der Gemeinde einreichen. Wer für Sie zuständig ist, können Sie mit dem Link „Zuständige Behörde identifizieren und kontaktieren“ weiter unten bestimmen. Nach Einreichung des Einbürgerungsgesuchs werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, an dem Sie über die weiteren Schritte informiert werden.
Das Verfahren sieht je nach Wohngemeinde oder -kanton sehr unterschiedlich aus: Manche Gemeinden führen zum Beispiel schriftliche oder mündliche Einbürgerungstests durch, andere lassen die Gemeindeversammlung abstimmen. Die Dauer des Einbürgerungsverfahren variiert je nach Kanton stark. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörde.
Übersicht Einbürgerungsverfahren
https://www.sem.admin.ch/content/sem/de/home/themen/buergerrecht/einbuergerung.html
Umzug während des Verfahrens
Wenn Sie während des Verfahrens zügeln, kann dies die Einbürgerung ernsthaft gefährden (da das Verfahren in jeder Gemeinde anders verläuft). Die Behörde entscheidet, ob sie ausnahmsweise einem Wohnsitzwechsel während des Verfahrens zustimmt. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Wohngemeinde.
Gebühren ordentliche Einbürgerung
Gemeinde* Zwischen 500 und 1‘000 Franken pro Person
Kanton* Bis zu 2'000 Franken pro Person
Bund
- Ehepaar mit oder ohne minderjährige Kinder: 150 Franken
- Einzelperson mit oder ohne minderjährige Kinder 100 Franken
- Minderjährige Einzelperson 50 Franken
*Diese Gebühren variieren je nach Gemeinde und Kanton stark und stellen einen Durchschnittswert dar.
Zusätzlich können Kosten für Wohnsitzbescheinigung, Strafregisterauszug, Betreibungsauszug etc. entstehen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.