Revision der Jagdverordnung: Die Ausrottung des Wolfes droht

(Bildquelle: infoticker)

Die Gruppe Wolf Schweiz lehnt die überstürzte und gesetzeswidrige Revision der Jagdverordnung zur Regulierung der Wolfsbestände ab. Mit den vorgesehenen Abschussregelungen kann die Zerstörung von Rudeln und damit die Ausrottung des Wolfes als Tierart, welche sich in der Schweiz fortpflanzt, nicht...

Die Gruppe Wolf Schweiz lehnt die überstürzte und gesetzeswidrige Revision der Jagdverordnung zur Regulierung der Wolfsbestände ab. Mit den vorgesehenen Abschussregelungen kann die Zerstörung von Rudeln und damit die Ausrottung des Wolfes als Tierart, welche sich in der Schweiz fortpflanzt, nicht ausgeschlossen werden. Die heute vom Nationalrat überwiesene Motion von Stefan Engler wird kritisch betrachtet. Sie eröffnet aber im Gegensatz zur Revision der Jagdverordnung immerhin die Möglichkeit, ein fundiertes und demokratisch legitimiertes Wolfsmanagement zu entwickeln.

Mit der Revision der eidgenössischen Jagdverordnung soll die Möglichkeit geschaffen werden, Wolfsrudel in ihrer Grösse zu regulieren, wenn es gehäuft zu Schäden an Nutztieren kommt oder wenn Wölfe Menschen gefährden. Die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) lehnt dieses Ansinnen ab. Wolfsrudel sind Sozialverbände, die nicht beliebig nach menschlichen Bedürfnissen reguliert werden können. Nach gültiger Jagdgesetzgebung dürfen Eingriffe in Bestände von geschützten Arten nur vorgenommen werden, um Schäden zu verhindern. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass kleine Wolfsrudel weniger schadenstiftend sind als grosse. Die Zahl der Nutztierschäden hängt erwiesenermassen nicht von der Dichte der Wolfspopulation ab, sondern von der Art der Nutztierhaltung. Die Regulierung von Wolfsrudeln ist keine zielführende Massnahme zur Vermeidung von Schäden und widerspricht deshalb dem Jagdgesetz. Das bisherige System des Abschusses von schadenstiftenden Einzeltieren hingegen hat sich bewährt und könnte auch angewendet werden, falls es dereinst zu einer Gefährdung von Menschen kommen sollte.

Mit den vorgesehenen Eingriffsmöglichkeiten in den Wolfsbestand kann nicht ausgeschlossen werden, dass versehentlich Elterntiere abgeschossen werden. Damit droht die Zerstörung des einzigen Wolfsrudels und somit auch die Ausrottung des Wolfes als sich fortpflanzende Art in der Schweiz. Auch die Bildung neuer Rudel ist gefährdet. Weil die Eingriffe den Wolfsbestand in der Schweiz bedrohen, liegt eine Verletzung des Jagdgesetzes vor. Die Massnahmen zur Vermeidung von Konflikten setzen zudem einseitig beim Wolf an. Präventionsmassnahmen, etwa das Verbot von Futter- und Luderplätzen im Umfeld von Siedlungen zur Vermeidung der Gewöhnung von Wölfen an Menschen, fehlen gänzlich, sollten aber ebenso Bestandteil eines fundierten Wolfmanagements sein.

Motion Engler: Alles ist offen


Die heute vom Nationalrat überwiesene Motion Engler verlangt eine Lockerung des Wolfsschutzes auf Stufe des Jagdgesetzes und stärkt die Partikularinteressen von Jagd und Schafhaltung. Die GWS steht ihr deshalb kritisch gegenüber. Der Motionstext ist jedoch offen verfasst. Zum jetzigen Zeitpunkt ist auch eine moderate, wolfsfreundliche und damit für den Artenschutz akzeptable Umsetzung nicht ausgeschlossen.

Die GWS wird die nun beginnende Revision des Jagdgesetzes kritisch begleiten. Ein Referendum gegen die Revision wird zum gegebenen Zeitpunkt ernsthaft geprüft. Es wird definitiv ergriffen, wenn die Umsetzung der Motion Engler die Überlebensfähigkeit des Wolfsbestandes gefährden sollte.