Am 2. März 2026 startet die SBB mit den Bauarbeiten für das neue elektronische Stellwerk in Gümligen. Die Arbeiten sind Teil des Gesamtprojekts «Entflechtung Gümligen Süd». Das Bundesamt für Verkehr BAV hat der SBB für den Stellwerkersatz eine Teilverfügung erteilt; die Bewilligung für das Hauptprojekt steht noch aus.
Das heutige Relaisstellwerk in Gümligen hat das Ende seiner Lebensdauer erreicht und muss ersetzt werden. Das neue, elektronische Stellwerk bildet die Grundlage für den weiteren Ausbau der elektronischen Stellwerke auf der Linie Bern–Thun.
Dadurch können die Züge in kürzeren Abständen nacheinander verkehren, was zu einem besseren Angebot für die Bahnkundinnen und -kunden führt. Der Stellwerkersatz ist notwendig, um die langfristige Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit des Bahnbetriebs zu gewährleisten.
Das neue Stellwerk ist Teil des Gesamtprojekts «Entflechtung Gümligen Süd». Für den Ersatz des Stellwerks hat die SBB vom BAV eine Teilverfügung erhalten. Damit kann die SBB am Montag, 2. März mit den Bauarbeiten beginnen. Die Bauarbeiten für das neue Stellwerk dauern voraussichtlich rund zwei Jahre.
Das Bewilligungsverfahren für das Gesamtprojekt «Entflechtung Gümligen Süd» läuft noch. Dazu hat die SBB im Dezember 2025 im Auftrag des BAV eine Projektänderung mit einer neuen Baustellenzufahrt eingereicht. Der weitere Terminplan ist abhängig von der Dauer des Bewilligungsverfahrens. Der frühstmögliche Baustart für die Hauptarbeiten der «Entflechtung Gümligen Süd» ist im August 2026.
450 Meter Tunnel für einfacheres Kreuzen der Züge
Im Projekt «Entflechtung Gümligen Süd» plant die SBB einen 450 Meter langen Bahntunnel im Hüenli-Wald. Dieser unterquert die bestehende Bahnstrecke zwischen Muri und Rüfenacht/Allmendingen. Der Tunnel vereinfacht das Kreuzen der Züge: Das bringt mehr Fahrplanstabilität und ermöglicht (zusammen mit weiteren Projekten) langfristig den Viertelstundentakt der S-Bahn Bern–Münsingen und den Halbstundentakt der S-Bahn Bern–Langnau. Auch werden zusätzliche Kapazitäten für den Fernverkehr und für den Güterverkehr im Aaretal möglich.
Die «Entflechtung Gümligen Süd» ist Teil der Angebotsverbesserungen, die im Ausbauschritt 2025 des Bundes umgesetzt werden.
Weitere Informationen zum Gesamtprojekt finden Sie unter: sbb.ch/guemligen.
Teilverfügung des Bundesamtes für Verkehr (BAV)
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) kann eine Teilverfügung erlassen, wenn über ein klar abtrennbares Teilprojekt bereits entschieden werden kann und es sinnvoll ist, diesen Teil bereits frühzeitig verbindlich zu klären. Damit soll das Verfahren effizienter werden, ohne den endgültigen Entscheid des Gesamtprojekts vorwegzunehmen oder zu beeinflussen. In Gümligen erlaubt eine Teilverfügung, den Stellwerkersatz unabhängig vom weiteren Verlauf des Projekts «Entflechtung Gümligen Süd» durchzuführen. Damit werden wichtige Erneuerungen im Bahnbetrieb sichergestellt.