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Schweiz - 2019 benötigten 3,2% der Bevölkerung Unterstützung von der Sozialhilfe

Die Hälfte der Sozialhilfebeziehenden lebt in Familien mit Kindern(Symbolbild)
Die Hälfte der Sozialhilfebeziehenden lebt in Familien mit Kindern(Symbolbild) (Bildquelle: pixel2013 (CC0))

271 400 Personen haben in der Schweiz im Jahr 2019 mindestens einmal eine finanzielle Leistung der wirtschaftlichen Sozialhilfe erhalten. Die Zahl der Sozialhilfebeziehenden hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter verringert, die Sozialhilfequote bleibt jedoch unverändert bei 3,2%. Die Hälfte der Sozialhilfebeziehenden lebt in Familien mit Kindern. Einelternfamilien haben ein hohes Risiko, auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen zu sein. Das sind einige Ergebnisse der aktuellen Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Die Zahl der Sozialhilfebeziehenden hat sich 2019 gegenüber dem Vorjahr um 2800 Personen verringert. Dies entspricht einer Abnahme von 1,0%. Der Rückgang ist in fast jeder Alterskategorie festzustellen. Der Rückgang der Anzahl Sozialhilfebeziehenden setzt sich damit wie im Vorjahr fort. Er ist jedoch zu gering, um sich auf die Sozialhilfequote auf Ebene Schweiz auszuwirken. Hingegen ist in 11 Kantonen die Sozialhilfequote gesunken.

Der Bestandsrückgang ist vor allem auf die gute Konjunktur mit einer tiefen Arbeitslosigkeit zurückzuführen. In der Sozialhilfe zeigt sich dies zum Beispiel am steigenden Anteil der Dossiers, die durch eine Verbesserung der Erwerbsituation von der Sozialhilfe abgelöst wurden (+0,8 Prozentpunkte). Anhand der Sozialhilfestatistik sind noch keine Aussagen zu den möglichen Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Sozialhilfe möglich. Die Daten des Jahres 2020 liegen erst Ende 2021 vor.

79 200 Kinder und Jugendliche beziehen Sozialhilfe

Minderjährige bilden eine der zahlenmässig grössten Gruppen in der Sozialhilfe: Rund 79 200 Kinder und Jugendliche werden in der Schweiz durch diese Art von Sozialleistung unterstützt. Sie weisen gegenüber allen anderen Altersgruppen auch das höchste Sozialhilferisiko aus (Sozialhilfequote für 0-17-Jährige: 5,2%). Kinder und Jugendliche beziehen in der Regel gemeinsam mit ihren Eltern finanzielle Leistungen der Sozialhilfe. Einelternfamilien sind dabei die verbreitetste Familienform: 55% leben in Einelternfamilien und 38% leben mit beiden Elternteilen zusammen. Die restlichen 7% leben in stationären Einrichtungen, Heimen und anderen Wohnformen.

Jede fünfte Einelternfamilie wird von der Sozialhilfe unterstützt

Der hohe Anteil an Minderjährigen in Einelternfamilien in der Sozialhilfe widerspiegelt sich auch im Sozialhilferisiko dieser Familienkonstellation. So sind in der Schweiz 21,2% der Einelternfamilien mit minderjährigen Kindern auf Sozialhilfe angewiesen.

Bei Zweielternfamilien (zwei verheiratete Erwachsene mit mindestens einem minderjährigen Kind) liegt das Sozialhilferisiko dagegen lediglich bei 1,6% und damit deutlich unterhalb der Gesamtquote der Haushalte mit Minderjährigen in der Sozialhilfe von 4,8%.

Vergleichsweise hohe Erwerbsintegration von Familien in der Sozialhilfe

Die Eltern und deren Erwerbssituation ist ein wichtiger Einflussfaktor auf die Umstände, in denen Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe aufwachsen. Insgesamt beziehen in der Schweiz 27 600 Einelternfamilien finanzielle Leistungen der Sozialhilfe. Diese Einelternfamilien bestehen zu 93,1% aus Müttern mit ihren Kindern, wobei in mehr als der Hälfte nur ein Kind in der Familie lebt (56,2%). Bei Einelternfamilien sind die Erziehungsberechtigten im Vergleich zu anderen Sozialhilfebeziehenden überdurchschnittlich oft erwerbstätig: 40,3% gehen einer Erwerbstätigkeit nach (in der Regel mit tiefprozentigem Teilzeitpensum) und weitere 27,4% sind auf aktiver Stellensuche.

Die Zahl der Zweielternfamilien in der Sozialhilfe liegt bei 14 400. Wie bei den Einelternfamilien ist auch deren Erwerbsintegration hoch: Zieht man den Erwerbsstatus beider Eltern gleichzeitig in Betracht, ist in knapp zwei Dritteln aller Zweielternfamilien mindestens ein Elternteil erwerbstätig und in über 88% ist mindestens ein Elternteil erwerbstätig oder aktiv auf Stellensuche. Bei 14,3% der Paare sind sogar beide Elternteile gleichzeitig erwerbstätig. Auch hier ist Teilzeitarbeit vorherrschend.

Die vergleichsweise hohe Erwerbsintegration geht einher mit einem relativ niedrigen Ausbildungsstand: Bei gleichzeitiger Betrachtung des Ausbildungsstandes der Elternteile in Zweielternfamilien haben in 44,6% beide Partner lediglich die obligatorische Schule abgeschlossen. Der entsprechende Anteil beträgt für die Mütter allein betrachtet 63,9% und für die Väter allein betrachtet 57,7%. In Einelternfamilien verfügen 53% der Erziehungsberechtigen über einen obligatorischen Schulabschluss. Diese Anteile sind höher als der für alle Sozialhilfebeziehenden zwischen 25 und 64 Jahren beobachteten Anteil von 47%. Es zeigt sich, dass die Ausbildung für Personen aus Ein- und Zweielternfamilien einen Risikofaktor darstellt.

Abnahme der Anzahl Personen in der Sozialhilfe im Asylbereich

Im Asylbereich liegt die Sozialhilfequote für das Jahr 2019 bei 86,6% (2018: 89,6%). 2019 wurden deutlich weniger Asylgesuche gestellt als in den Vorjahren (–6,5%). Zudem ist die Zahl der den Kantonen zugewiesenen Asylsuchenden durch das Inkrafttreten der beschleunigten Asylverfahren in den Bundeszentren per 1. März 2019 gesunken. Als Folge dieser Entwicklungen hat auch die Anzahl der in der Statistik ausgewiesenen sozialhilfebeziehenden Asylsuchenden abgenommen (–36%). Da der der Bestand stärker zurückgegangen ist als die Referenzpopulation (–33%), verringerte sich die Sozialhilfequote dieser Personengruppe gegenüber dem Vorjahr um 3,2 Prozentpunkte (2019: 89,8%; 2018: 93,0%).

Im Flüchtlingsbereich beträgt die Sozialhilfequote für das Jahr 2019 86,5% (2018: 85,1%). Durch die Integrationsmassnahmen sowie den vereinfachten Zugang zum Arbeitsmarkt für anerkannte oder vorläufig aufgenommene Flüchtlinge erhöhte sich der Anteil der erwerbstätigen Sozialhilfebeziehenden im Flüchtlingsbereich relativ stark (2019: 27,3%; 2018: 23,0%). Das Erwerbseinkommen dieser Personen reicht allerdings nicht aus, um ohne Sozialhilfe auszukommen.