Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat vorgestern mit Wirkung vom Samstag, 24. Oktober 2020, das komplette Schweizer Staatsgebiet und das Fürstentum Liechtenstein aufgrund der hohen Infektionszahlen als Risikogebiete eingestuft. Für alle nach Baden-Württemberg Einreisenden aus Risikogebieten gilt die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung (CoronaVO EQT). Ausnahmen gelten für:
- Kurzaufenthalte in Baden-Württemberg von weniger als 24 Stunden von Personen aus den Grenzregionen (Appenzell, Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich)
- beruflich oder schulisch notwendige Enreisen
- Einreisen von Verheirateten oder Partnern einer festen Beziehung
Alle genauen Informationen nachzulesen in der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung