Den Medien kommt in unserer direkten Demokratie eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat aber dazu geführt, dass die einheimischen Medien mit einem beträchtlichen Einbruch an Werbe- und Publikumseinnahmen konfrontiert sind. Die Folgen sind ein Stellenabbau, die Zusammenlegung von Redaktionen und ein Rückgang der Medienvielfalt, der sich insbesondere in den Regionen zeigt. Im August 2019 hat sich der Bundesrat darum für ein Massnahmenpaket ausgesprochen. Mit dem Massnahmenpaket will er die Rahmenbedingungen für die Medien verbessern, die Medienvielfalt stärken und die digitale Transformation der Branche unterstützen. Mit der Botschaft an das Parlament konkretisiert der Bundesrat nun seine Vorschläge. Nebst einem Ausbau der indirekten Presseförderung sieht der Bundesrat eine Unterstützung für Online-Medien sowie allgemeine Massnahmen zugunsten der elektronischen Medien vor. Die Unabhängigkeit der Medien bleibt mit den gewählten Instrumenten gewahrt.
Ausbau der indirekten Presseförderung
Um die Pressevielfalt zu erhalten, soll die indirekte Presseförderung auf alle abonnierten Tages- und Wochenzeitungen ausgeweitet werden. Dazu wird die geltende Auflagenobergrenze von 40'000 Exemplaren aufgehoben, so dass neu auch nationale Zeitungstitel von der Unterstützung profitieren können. Neu werden zudem auch Zeitungen von der Förderung profitieren, welche zu einem sogenannten Kopfblattverbund mit einer Gesamtauflage von durchschnittlich mehr als 100'000 Exemplaren pro Ausgabe gehören.
Mit den beiden Massnahmen können künftig rund 35 Millionen Zeitungsexemplare pro Jahr zusätzlich von der indirekten Presseförderung profitieren. Damit auch die weniger auflagenstarken Titel entlastet werden, wird der Bundesbeitrag von heute 30 auf neu 50 Millionen Franken erhöht. Somit werden alle geförderten Titel von einer höheren Zustellermässigung pro Exemplar profitieren.
Umgesetzt wird diese Massnahme durch eine Anpassung des Postgesetzes. Der Bundesrat wird sodann die notwendigen Anpassungen in der Postverordnung vornehmen.
Förderung von Online-Medien
Um die Medienbranche bei der digitalen Transformation zu unterstützen, sollen neu auch Online-Medien gefördert werden. Dafür will der Bundesrat jährlich 30 Millionen Franken allgemeine Bundesmittel zur Verfügung stellen. Unterstützt werden Online-Medien, die auf Erträge der Leserschaft zählen können. Angerechnet werden Einnahmen aus Online-Abos, Tagespässen oder Einzelabrufen sowie freiwillige Beiträge der Leserschaft. Die Verlage erhalten so einen zusätzlichen Anreiz, digitale Angebote zu entwickeln, die ein zahlungsbereites Publikum erreichen. Die Unterstützung soll wie bei der indirekten Presseförderung an formale Voraussetzungen geknüpft werden, zum Beispiel an die klare Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung, die Ausrichtung auf ein breites Publikum und die Anerkennung von Branchenrichtlinien zur journalistischen Praxis. Umgesetzt wird diese Massnahme durch ein neues auf zehn Jahre befristetes Gesetz.
Die Unterstützung soll sich am Publikumsumsatz bemessen und degressiv ausgestaltet werden. Damit nimmt der Anteil der Unterstützung mit zunehmender Höhe des Umsatzes ab. Dies führt zu einer stärkeren Unterstützung von Medienangeboten mit einer regionalen Ausrichtung. Dabei wird die Marktgrösse der Sprachregionen berücksichtigt.
Weitere Massnahmen für das ganze Mediensystem der Schweiz
Daneben will der Bundesrat die Rahmenbedingungen der elektronischen Medien mit verschiedenen weiteren Massnahmen verbessern. Dazu gehört, dass Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, nationale Nachrichtenagenturen oder Selbstregulierungsorganisationen unterstützt werden. Diese Institutionen sind für das Mediensystem von grosser Bedeutung.
Zusätzlich sieht der Bundesrat vor, dass IT-Projekte unterstützt werden können, vor allem solche, die der ganzen Branche zur Verfügung stehen. Davon profitieren somit unabhängig vom Geschäftsmodell alle Online-Medien, also auch Gratisangebote. Denkbar wäre zum Beispiel, den Aufbau einer gemeinsamen Plattform zu unterstützen.
Dafür ist das Radio- und Fernsehgesetz anzupassen. Finanziert werden diese allgemeinen Massnahmen mit maximal 2 Prozent aus dem Ertrag der Radio- und Fernsehabgabe.
Die Vorlage geht nun zur Beratung an das Parlament.