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Schweizer Tierschutz STS - Abschuss auf Verordnungsstufe - Das Regelwerk ist ein Kniefall vor Jägern und Wolfsgegnern

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Peter Hopper (CC BY-NC 2.0))

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 die Vernehmlassung zur revidierten Jagdverordnung eröffnet. Nach einer ersten Sichtung kommt der Schweizer Tierschutz STS zum Schluss: Was für das Gesetz gilt, gilt ebenso für den Verordnungsentwurf. Das Regelwerk ist ein Kniefall vor Jägern und Wolfsgegnern.

Mit den vorliegenden Ausführungsbestimmungen zur Jagdverordnung soll, so das Bundesamt für Umwelt BAFU, Klarheit geschaffen werden in Bezug auf die Revision des Jagdgesetzes, gegen das erfolgreich das Referendum ergriffen wurde und das am 27. September 2020 zur Abstimmung kommt. Klarheit geschaffen wird damit nicht, vielmehr wird dem Stimmvolk vor der Abstimmung mit schönen Worten wie «Die Verordnung stärkt den Schutz der geschützten Tierarten» Sand in die Augen gestreut.

Geschützte Tierarten - oder doch nicht?

Selbst dort, wo im Verordnungsentwurf positive Aspekte erkennbar sind, etwa bezüglich Bestandesregulierung von Luchs, Biber, Graureiher und Gänsesäger, ist der Schutz dieser Arten mehr als unsicher. Der Bundesrat kann sie jederzeit auf dem Verordnungsweg wieder als regulierbar erklären und so zum Abschuss freigeben. Kommt hinzu: Einzelmassnahmen - also den Abschuss einzelner Tiere - schliesst die Verordnung keineswegs aus. Also Achtung, Biber, Luchs & Co., auch wer als geschützte Tierart Schäden anrichtet oder sich auffällig verhält, wird abgeknallt.

Mit den vorgeschlagenen Bestimmungen verstärkt unter Beschuss gerät der Höckerschwan. Abschussbewilligungen zur Bestandesregulierung werden möglich sein. Den schon im Gesetz kaum noch vorhandenen Schutz des Wolfes will die Verordnung weiter schwächen. Die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen ist nicht weiterhin verpflichtend zur Bewilligung von Wolfsabschüssen. Und auch in Wildschutzgebieten sollen Wolf und Steinbock nicht mehr sicher sein. Abschüsse geschützter Tiere in Schutzgebieten will die Verordnung erlauben.

Inakzeptable Vorschläge

Wenig erstaunlich, dass gemäss Verordnung kein Verbot der tierquälerischen Baujagd, wie es der STS seit langem fordert, zur Diskussion steht. Ebenso erlaubt bleibt die Ausbildung von Baujagdhunden am lebenden Fuchs. Auch eine Beschränkung der Anzahl Treibjagden ist nicht vorgesehen.

Ob Gesetz oder Verordnung, der Schweizer Tierschutz STS wird nie gesetzlichen Regelungen zustimmen, die die Möglichkeit beinhalten, geschützte Tiere abzuknallen, nur weil sie da sind und Lebensraum beanspruchen. Das widerspricht jeglichem Tierschutzgedanken. Wer einen massiven Rückschritt beim Tier- und Artenschutz in der Schweiz verhindern will, sagt am 27. September 2020 Nein zum missratenen Jagdgesetz.