Im Umgang mit Feuerwerk kommt es am 1. August leider immer wieder zu Unfällen mit teilweise schwerwiegenden Folgen. Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen zu beachten.
Die Kantonspolizei Solothurn bittet darum, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken.
Das Abfeuern von Feuerwerk sollte sich auf den 1. August beschränken. Im Umgang mit Feuerwerkskörpern ist besondere Vorsicht geboten.
Die Polizei erinnert nachfolgend an die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt:
- Vor dem Abbrennen von Feuerwerk sollte die Gebrauchsanweisung sorgfältig gelesen werden.
- Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort ohne Zugang für Unberechtigte und Kinder.
- Halten Sie einen Feuerlöscher, eine Löschdecke oder einen Eimer mit Wasser bereit.
- Gelagertes Feuerwerk vor Funkenwurf schützen.
- Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sollte genügend Abstand zu Menschenansammlungen, Gebäuden und Wäldern eingehalten werden.
- Lassen sie Kinder nicht unbeaufsichtigt Feuerwerk abbrennen.
- Raketen und dergleichen sollten nur aus gut verankerten Abschussvorrichtungen gestartet werden und es ist auf eine ungehinderte Flugbahn zu achten. Halten Sie Raketen und dergleichen beim Abfeuern nicht mit blossen Händen.
- Nähern Sie sich einem Feuerwerkskörper bei einem Versagen erst nach 10 Minuten und unternehmen Sie keine Nachzündungen.
- Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen an Gebäuden die Fenster zu schliessen und Sonnenstoren hochzuziehen.
- Feuerwerkskörper ab der Kategorie 4 dürfen nur durch Personen mit Fachkenntnissen verwendet werden.
Weitere Informationen und Tipps können Sie auch folgender Internetseite entnehmen: http://www.fedpol.admin.ch.
Wenn doch etwas passiert...
· Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Unfall oder Brand, alarmieren Sie unverzüglich die Polizei via Notruf 117 oder 112.