Ab 11. Mai wird der Präsenzunterricht an der Stadtzürcher Volksschule wiederaufgenommen. Unterrichtet wird in Halbklassen und nach einem reduzierten Stundenplan. Mit der Lockerung der Pandemiemassnahmen steigt der Bedarf an Betreuung. Deshalb wird die Notfallbetreuung erheblich erweitert.
Wie bis anhin besteht ein Anspruch auf Notfallbetreuung, wenn die Kinder aufgrund einer Notsituation nicht von ihren Eltern oder anderweitig privat betreut werden können. Anspruch auf eine Notfallbetreuung haben nach wie vor Eltern, die in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Durch die Lockerungen des Bundes können nun auch andere Eltern (unter anderem Dienstleistungs- und Verwaltungspersonal) ihr Arbeitspensum nicht mehr im Homeoffice leisten. Diese sowie alleinerziehende Eltern können nun ebenfalls einen Antrag auf Notfallbetreuung stellen, sofern die Kinder nicht anderweitig privat betreut werden können. Nach wie vor wird bei persönlichen Notsituationen oder aus Gründen des Kindesschutzes ebenfalls eine Notfallbetreuung angeboten.
«Dank der Erweiterung der Notfallbetreuung können wir die Kapazität unter Einhaltung der notwendigen Schutzmassnahmen um das Zehnfache steigern», erklärt Stadtrat Filippo Leutenegger. «Der Halbklassenunterricht bietet auch eine pädagogische Chance, einzelne Schulkinder intensiver zu begleiten, so dass allfällige Wissenslücken geschlossen werden können.» Die erweiterte Notfallbetreuung wird von 8 bis 16 Uhr auf der Kindergarten- und Primarstufe angeboten.