Das Gesamtpaket fasst hauptsächlich Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und Vorschläge zur Förderung des Langsamverkehrs (LV) zusammen. Der TCS unterstützt dabei insbesondere folgende Massnahmen:
Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen
Der Vorschlag beseitigt die bestehende Rechtsunsicherheit. Das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen wird zu einer effizienteren Nutzung der bestehenden Infrastruktur und zur Verbesserung des Verkehrsflusses führen.
Rettungsgasse und Reissverschlussprinzip auf Autobahnen
Der TCS empfiehlt seit Jahren, das Prinzip des Reissverschlusses bei Verengung der Fahrspuren zu übernehmen und bei Staus eine Rettungsgasse zu bilden. Die Verpflichtung zur Schaffung einer Rettungsgasse bei Staus auf der Autobahn ist bisher gesetzlich nicht verankert. Die Bildung einer Rettungsgasse kann Leben retten oder die Folgen von Unfällen vermindern helfen, da dadurch eine schnelle Ankunft der Rettungskräfte an einer Unfallstelle ermöglicht wird.
100 km/h für Wohnwagen und Anhänger
Angesichts des technischen Fortschritts der Fahrzeuge unterstützte der TCS von Anfang an die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger von heute 80 km/h auf neu 100 km/h auf Schweizer Autobahnen.
Rechtsabbiegen für Fahrräder bei rot
Ein breit angelegtes Pilotprojekt in Basel hat gezeigt, dass diese Massnahme keine negativen Auswirkungen auf die Unfallhäufigkeit hat. Diese Massnahme soll nur an Orten zum Zug kommen, wo entsprechende technische Voraussetzungen erfüllt sind. Ebenso muss die Erlaubnis zum Rechtsabbiegen entsprechend signalisiert sein.
Radfahren auf Gehwegen für Kinder bis 12 Jahre
Der TCS unterstützt diese Massnahme unter der Bedingung, dass auf Trottoirs nur im Schritttempo gefahren werden darf.
Freigabe zur Verwendung von Parkassistenten
Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erlauben es dem Fahrer eines Fahrzeugs derzeit nicht während der Fahrt das Lenkrad loszulassen. Parkassistenten, welche in immer mehr Fahrzeugen zur Ausstattung gehören, können daher nicht legal eingesetzt werden. Die gesetzliche Anpassung ermöglicht nun den gesetzeskonformen Einsatz von Parkassistenten und stellt einen ersten gesetzlichen Schritt in Richtung (teil-)automatisiertes Fahren dar.