Thurgauer Kunstmuseum: Abstimmung über Sanierungskredit erforderlich

(Bildquelle: infoticker)

Der Objektkredit über 4,6 Millionen Franken zur insbesondere klimatischenSanierung von Ausstellungsräumen des Thurgauer Kunstmuseums in der Kartause Ittingen muss dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Weil die geplante Sanierung als Teil des Gesamtprojekts zur Erweiterung und...

Die Kartause Ittingen beherbergt seit 1983 das Thurgauer Kunstmuseum. Eine vom Kanton 2009 eingesetzte Steuergruppe kam zum Schluss, dass für die Entwicklung des Kunstmuseums ein Erweiterungsbau notwendig sei und zudem die klimatischen Bedingungen in den bestehenden Räumen den heutigen Museumsstandards nicht mehr genügten. Für den Erweiterungsbau soll der Kanton einen Beitrag von 11,32 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zahlen. Zur klimatischen Sanierung der Ausstellungsräume Nord genehmigte der Grosse Rat des Kantons Thurgau im Dezember 2013 einen Objektkredit von 4,6 Millionen Franken, der als "gebundene" Ausgabe qualifiziert und deshalb nicht dem Finanzreferendum unterstellt wurde.

Das Bundesgericht heisst in seiner öffentlichen Beratung vom Mittwoch die Beschwerde von mehreren Privatpersonen gut und lädt den Grossen Rat ein, den Objektkredit dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten. Entgegen der Auffassung des Grossen Rates handelt es sich beim Objektkredit nicht um eine "gebundene", sondern um eine "neue" Ausgabe. Die klimatische Sanierung und die Wärmedämmung der bestehenden Räume müssen als Teil des Gesamtprojekts zur Erweiterung und Modernisierung des Thurgauer Kunstmuseums betrachtet werden.

Aus den Berichten und den Studien zur Zukunft des Kunstmuseums sowie aus der Debatte im Grossen Rat ergibt sich, dass die klimatische Sanierung und der Erweiterungsbau zwei kumulative Voraussetzungen darstellen, um das angestrebte Ziel eines Kunstmuseums mit überregionaler Bedeutung zu erreichen. Bezüglich dieses Gesamtprojekts besteht ein relativ grosser Entscheidungsspielraum über das "Ob" und das "Wie" seiner Realisierung. Der Grosse Rat hat damit sein Ermessen überschritten und das Stimmrecht verletzt, wenn er den Sanierungskredit als "gebundene" Ausgabe dem Finanzreferendum entzogen hat.

Auf den Antrag der Beschwerdeführer, wonach bereits heute festzustellen sei, dass der vorgesehene Kantonsbeitrag von 11,32 Millionen Franken für den Erweiterungsbau nicht dem Lotteriefonds entnommen werden dürfe, tritt das Bundesgericht nicht ein. Ein entsprechender Beschluss des Regierungsrates liegt noch nicht vor und kann daher auch nicht angefochten werden.