Tierschutz soll ins Jagdgesetz

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Symbolbild (Bildquelle: Peter Hopper (CC BY-NC 2.0))

Es ist kein Jagd- und Schutzgesetz für wildlebende Säugetiere und Vögel, das vom Parlament beschlossen wurde, vielmehr ist es ein Jägerschutz- und Abschussgesetz. Eine Rechtsgrundlage, die den Schutz wildlebender Tiere im Titel trägt, gleichzeitig den Schutzstatus einer Anzahl Tierarten massiv herabsetzt und Tierquälerein weiterhin zulässt, ist für den Schweizer Tierschutz STS inakzeptabel.

Ein zeitgemässes Jagdgesetz muss als Zweck und Grundsatz auch das Tierwohl einfordern und damit gesamtschweizerisch eine tierschutzkonforme Jagd sicherstellen. In einer zeitgemässen Jagd hat die Baujagd keinen Platz mehr und sie beschränkt die Anzahl Treibjagden auf das absolut Nötige. Eine zeitgemässe Jagd ist transparent, auch und vor allem beim von ihr verursachten, schlimmstmöglichen Ereignis, einem angeschossenen, fliehenden Tier.

Neben einem landesweiten Verbot der Baujagd und der Beschränkung der Anzahl Treibjagden pro Jagdgebiet, fordert der STS eine Meldepflicht zu Fehlschüssen und Nachsuche im Jagdgesetz zu verankern.

Auf Abschusskurs

Unter der verharmlosenden Bezeichnung "Regulation geschützter Arten" will das Parlament den Abschuss geschützter Tiere deutlich erleichtern. Wölfe - auch Jungtiere und auch in Schutzgebieten - können zum Abschuss freigegeben werden, präventiv, nur weil sie möglicherweise Schaden anrichten könnten. Nicht einmal «zumutbare» Herdenschutzmassnahmen werden vorausgesetzt. Luchs und Biber laufen Gefahr vom Bund, ohne Konsultation von Parlament oder Stimmvolk, zur Bestandesregelung freigegeben zu werden.

Und auch dem Höckerschwan droht Ungemach. "Bei Bedarf" soll der Bund eigenmächtig Abschüsse bewilligen können. Ein Gesetz, das solche Schnellschüsse zulässt, widerspricht jeglichem Tierschutzgedanken und bedeutet einen massiven Rückschritt im Tier- und Artenschutz.

Widerspruch

Die Schweiz rühmt sich gerne eine Vorreiterrolle im Tierschutz einzunehmen. Wird das Jagdgesetz so in Kraft gesetzt, wie es derzeit vorliegt, ist das Gegenteil der Fall. Der Schweizer Tierschutz STS will kein Jagdgesetz, das Tierquälerein erlaubt und den Schutz wildlebender Tiere schwächt, statt ihn zu stärken. Deshalb: Gemeinsam mit den Umweltverbänden ergreift der STS das Referendum gegen die Vorlage.

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Valais Wallis (CC BY-NC-ND 2.0))