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Über 80'000 Fr. ergaunert - Internetbetrüger aufgeflogen

(Bildquelle: infoticker)

Die Kantonspolizei Zürich hat in einem abgeschlossenen Ermittlungsverfahren einem Betrüger Straftaten im Gesamtdeliktsbetrag von rund 81'000 Franken nachgewiesen. Aufgrund einer Anzeige von einer beteiligten Firma konnte ein deutscher Staatsangehöriger des Internetbetrugs überführt werden. Der...

Die Kantonspolizei Zürich hat in einem abgeschlossenen Ermittlungsverfahren einem Betrüger Straftaten im Gesamtdeliktsbetrag von rund 81'000 Franken nachgewiesen.

Aufgrund einer Anzeige von einer beteiligten Firma konnte ein deutscher Staatsangehöriger des Internetbetrugs überführt werden. Der 53-Jährige bestellte in der Zeit von November 2013 bis März 2014 per Internet bei verschiedenen Firmen elektronische Geräte, Haushaltgeräte, alkoholische Getränke, Haushaltwäsche und Kleider/Schuhe.

Bei Grossbestellungen verwendete er bewusst einen fiktiven Namen und trat als Vertreter einer Firma auf, um Waren gegen Rechnung bestellen zu können. Bei kleineren Bestellmengen verwendete er seinen richtigen Namen. Aufgrund seiner desolaten finanziellen Situation war es ihm zu keinem Zeitpunkt möglich, die Rechnungen der bestellten Artikel zu begleichen.

Hausdurchsuchungen

Die Kantonspolizei Zürich ermittelte unter der Leitung der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Betrugs beim Warenerheben/Verkauf und Urkundenfälschung gegen den deutschen Staatsangehörigen. Ein kleiner Teil der Waren konnte bei Hausdurchsuchungen an verschiedenen Orten sichergestellt werden. Die zahlreich aufgefundenen Rechnungsbelege konnten dem mehrheitlich Geständigen zugeordnet werden. Bei einzelnen ihm zur Last gelegten Straftaten machte er geltend, sich infolge seiner gesundheitlichen Schwierigkeiten nicht mehr an Einzelheiten erinnern zu können.

Als Motiv für sein Verhalten nannte der IV-Rentner, er verfüge neben seiner bescheidenen Rente über keinerlei Einkommen und habe deshalb einen Warenhandel betreiben wollen. Er besass weder ein Verkaufskonzept noch konnte er einen potenziellen Käuferstamm für seine bestellte/gelagerte Ware vorweisen. Er gab an, er habe diese Mengen über Mund-zu-Mund-Propaganda verkaufen wollen. Einen Teil der erworbenen Waren benötigte er für seinen persönlichen Gebrauch.

Aus der Untersuchungshaft entlassen

Der 53-Jährige, der keinen festen Wohnsitz in der Schweiz hat, wurde nach Abschluss der Ermittlungen anfangs Juli 2014 aus der Untersuchungshaft entlassen. Beim zuständigen Gericht wurde mittlerweile Anklage gegen ihn erhoben.