Weil die Radio- und TV-Empfangsgebühr nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstehen, sinken diese für private Haushalte ab dem 1. Mai um 11,30 Franken. Neu werden sie bei 451,10 Franken liegen. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichts, welches heute publik gemacht wurde.
Bakom senkt Billag-Gebühren
Aus einem Entscheid des Bundesgerichts geht hervor, dass die Radio- und Fernsehgebühr nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt.