Umgang der Schulen mit dem Coronavirus

(Symbilbild)
(Symbilbild) (Bildquelle: klimkin (CC0))

Der Unterricht findet normal statt. Basierend auf den Empfehlungen des Volksschulamtes des Kantons Zürich haben wir jedoch bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen.

Die Schülerinnen und Schüler werden von den Lehrpersonen und Betreuungspersonen in regelmässigen Abständen aufgefordert, gründlich die Hände mit Wasser und Seife zu waschen. Zudem sollen sie in die Armbeugen husten. Auf das Händeschütteln bei der Begrüssung wird verzichtet.

Gesunde Kinder, die sich in den letzten Tagen im Ausland aufgehalten haben, besuchen den Kindergarten oder die Schule ganz normal.

Ausnahmen:

  • Das Kind stand mit an Covid-19 erkrankten Personen oder mit Personen aus einem stark betroffenen Gebiet in engem Kontakt.
  • Ein Kind, welches in den letzten 14 Tagen aus einem stark betroffenen Gebiet zurückgekommen ist, zeigt Erkältungssymptome.

In diesen Fällen müssen Sie telefonisch eine Ärztin, einen Arzt oder das Ärztefon (0800 33 66 55) kontaktieren. Weisen Sie am Telefon darauf hin, dass Sie befürchten, dass Ihr Kind am Coronavirus erkrankt ist und sagen Sie, wo sich das Kind in den letzten 14 Tagen aufgehalten hat oder ob es mit erkrankten Personen Kontakt hatte.

Die Schule richtet sich bezüglich allfällig notwendigen Massnahmen in Zusammenhang mit dem Coronavirus strikt nach den Vorgaben des Volksschulamtes.

Aktuell sind keine weiteren Massnahmen als die in der Grippesaison üblichen Empfehlungen notwendig:

  • Mehrmals tägliches gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife.
  • Husten oder niesen in die Armbeuge oder wenn vorhanden in ein Papiertaschentuch (danach entsorgen).
  • Vermeiden von engem Kontakt zu Menschen mit einer akuten Atemwegserkrankung.

Weitere Informationen können Sie aus den Infoschreiben des Volksschulamts bzw. des Schulärztlichen Dienstes entnehmen.

Für Empfehlungen und Richtlinien bei Epidemien und Pandemien ist der Kantonsärztliche Dienst und die Gesundheitsdirektion zuständig. Das Volksschulamt steht im Austausch mit dem Kantonsärztlichen Dienst und informiert Schulärztinnen und Schulärzte sowie die Schulgemeinden über allfällige Richtlinien.

Empfehlungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).