Der Entscheid vom 24. März bestätigt die ständige Rechtsprechung der Verwaltungs- und Justizbehörden. Heutzutage, da die Sonntagsruhe von der Arbeitgeberlobby im Detailhandel unaufhörlich in Frage gestellt wird, ist dies ein erfreuliches Signal. Nachdem das Verkaufspersonal ohnehin schon an 6 von 7 Tagen arbeiten muss, kämpft die Unia dafür, dass ihre Mitglieder und die Verkäuferinnen und Verkäufer wenigstens einen freien Tag pro Woche geniessen dürfen, so wie es der grossen Mehrheit der Beschäftigten in unseren Land vergönnt ist.
Migros-Filiale erfüllt Tourismus-Kriterien nicht
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St. Gallen stellt in seinem Entscheid fest, dass sich die Migros zwar in der Nähe eines Tourismusgebiets befindet, die Filiale mit ihrem Sortiment aber nicht den spezifischen Bedürfnissen der Touristen entspreche. Ausserdem sei der Umsatz nicht in bedeutendem Ausmass von Einkäufen durch Touristen abhängig und weise keine signifikanten Schwankungen im Zusammenhang mit der Touristensaison auf. Insofern seien die Kriterien für den Sonntagsverkauf nicht erfüllt. Die Migros wird also in dieser Filiale am Sonntag kein Personal mehr arbeiten lassen.
Intensivierung der Kontrollen nötig
Dieser Entscheid zeigt: Wenn die Behörden die Kriterien für die Sonntagsarbeit seriös prüfen, führt das zu einem besseren Schutz der Beschäftigten. Die Unia ruft deshalb die kantonalen Arbeitsinspektoren auf, ihre Kontrollen bezüglich der Sonntagsarbeit im Detailhandel zu intensivieren.
Zur Erinnerung: Die Unia hatte 2011 die illegale Sonntagsarbeit in dieser Migros-Filiale angezeigt. Nach zahlreichen Rekursen gab das Bundesgericht der Unia im Februar 2014 Recht und wies das Arbeitsamt des Kantons St. Gallen an, noch einmal gründlicher zu prüfen, ob die Kriterien für die Sonntagsarbeit erfüllt seien oder nicht.