Nach Auffassung der ESTV hätten die nun durch sie geprüften Fakten und Belege eher zu einer anderen Beurteilung führen müssen. Es seien jedoch keine neuen Tatsachen erkennbar, die Gründe für eine Korrektur der Veranlagung bilden könnten. Zudem bestünden keine Hinweise, dass sich die AGH im Veranlagungsverfahren nicht korrekt verhalten hätte. Die damals getroffenen Rechtsentscheide sind damit rechtsbeständig.
Der Vorsteher der bernischen Steuerverwaltung schliesst sich dieser Beurteilung an und hält fest, dass sich die schweizweite Praxis bei der steuerlichen Behandlung von Offshore-Gesellschaften seit entsprechenden Bundesgerichtsentscheiden in den Jahren 2012 und 2013 gewandelt hat. Auch wurde der interne Prozess beim Bearbeiten von komplexen Rulings seither bereits verbessert.
Untersuchung im Steuerdossier Ammann-Gruppe abgeschlossen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) kommt in ihrer Untersuchung im Steuerdossier der Ammann Group Holding AG (AGH) zum Schluss, dass die bernische Steuerverwaltung (SV) die Sitzfrage betreffend zwei Offshore-Gesellschaften der AGH im letzten Jahrzehnt lückenhaft abgeklärt hatte.