Von einem pferdefreundlichen Reitsport noch weit entfernt

(Bildquelle: STS Schweizer Tierschutz)

Eine zweijährige Recherche des Schweizer Tierschutz STS zeigt: Die vom Schweizer Verband für Pferdesport SVPS formulierten Reglemente und Kriterien für einen pferdefreundlichen Reitsport werden in der Praxis noch viel zu selten umgesetzt. Unsanfte Reitweisen und verbotene Praktiken sind nach wie vor an der Tagesordnung und werden kaum geahndet.

Es ist an der Zeit, dass die Theorie, mit vorbildlichen Reglementen und Ethik-Kodex, die Praxis im Pferdesport in seiner ganzen Breite erreicht. Dass diese Kluft geschlossen wird, dafür stehen der Schweizerische Verband für Pferdesport SVPS und die Turnierorganisatoren in der Verantwortung. Sie haben, neben den kantonalen Veterinärämtern, sicherzustellen, dass bestehende Gesetze und Reglemente umgesetzt werden. Der STS-Turnierbericht 2017/2018 - besucht wurden 18 Pferdesportturniere verschiedener Disziplinen- zeigt mehrheitlich ein anderes Bild.

Richtlinien und ein Gesetz ohne Vollzug

Fachleute des Schweizer Tierschutz STS beobachteten verschiedene grobe Reitweisen, die auch im Kriterienkatalog des SVPS als "nicht pferdegerecht

  • sofortiger Handlungsbedarf" gelistet werden. Hierzu gehören u.a. situativ unangemessenes Treiben, unangemessener Einsatz von Gerte und Sporen oder auch bewusstes und deutliches Rückwärtswirken mit der Hand und Riegeln. Trotz erkennbarem Abwehrverhalten der Pferde, trotz fehlbarem Verhalten der Reiter - bis auf wenige Ausnahmen wurde nicht eingegriffen.

Im Rahmen der Turnierbesuche mehrfach vom STS aufgezeichnet wurde auf Abreitplätzen die Anwendung der verbotenen Rollkur (besonders tiefe Kopf-Hals-Einstellung, bei der der Hals des Pferdes überdehnt wird). Die Schmerzen und Schäden durch diese tierschutzwidrige, gewaltsame Trainingsmethode sind erheblich. In keinem Fall haben vor Ort anwesende Offizielle interveniert. Bemerkenswert: Seit Inkrafttreten des Verbots im Jahr 2014 kam es bis heute, trotz mehrerer Anzeigen, zu keiner strafrechtlichen Verurteilung wegen Anwendung der Rollkur-Hyperflexion.

Reiter verhalten sich nicht immer tiergerecht.
Reiter verhalten sich nicht immer tiergerecht. (Bildquelle: STS Schweizer Tierschutz)

Wenn schwarze Schafe reiten

Der Schweizer Tierschutz STS wendet sich nicht grundsätzlich gegen den Pferdesport. An allen im Laufe der letzten beiden Jahre besuchten Turnieren waren ReiterInnen zu sehen, die beispielhaft zeigten, wie mit Pferden umzugehen ist. Umso bedauernswerter, dass daneben immer wieder "schwarze Schafe" auffielen und dass diese ungestraft blieben.

Der STS fordert die Turnierverantwortlichen nachdrücklich dazu auf, die Theorie endlich in die Praxis umzusetzen und fehlbare Reiter konsequent zu sanktionieren. Diese Sanktionen sollen im Turnierrapport gelistet und in einer öffentlich zugänglichen Statistik durch den SVPS festgehalten werden. Mangelnde oder gänzlich fehlende Sanktionen schaden den Pferden, dem Reitsport und letztlich seiner Akzeptanz beim Publikum.