Im Besonderen Zentrum in Les Verrières werden Asylsuchende untergebracht, die durch ihr Verhalten die öffentliche Ordnung oder den ordentlichen Betrieb eines Bundesasylzentrums (BAZ) stören. Im ersten Betriebsjahr ist die Kapazität auf 20 Personen beschränkt, danach sollte sie schrittweise auf 60 Personen erhöht werden. Wegen der geringen Anzahl neuer Asylgesuche in der Schweiz wurden jedoch seit der Eröffnung im Dezember 2018 bis Ende Juli 2019 nur 33 Personen diesem Zentrum zugewiesen.
Die tiefe Belegung des Besonderen Zentrums führt zu übermässig hohen Betriebskosten. Diese Situation wurde im Rahmen einer vertieften Prüfung des Optimierungspotenzials im Asyl- und Rückkehrbereich, die im Auftrag der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements und in Zusammenarbeit mit den Kantonen durchgeführt wurde, analysiert.
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Das SEM hat deshalb in Absprache mit der Standortgemeinde und dem Kanton Neuenburg beschlossen, den Betrieb im Zentrum in Les Verrières vorerst bis zum Jahresende einzustellen. Die Standortsuche für ein zweites Besonderes Zentrum in der Deutschschweiz wird sistiert.
Das SEM hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese wird zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Les Verrières sowie der Kantone eine Bilanz über die ersten Monate im Zentrum ziehen und das Konzept der Besonderen Zentren im neuen Asylsystem neu beurteilen. Bis Ende 2019 wird definitiv über den Betrieb des Zentrums in Les Verrières entschieden. Die Gemeinde Les Verrières und der Kanton Neuenburg werden die Kompensationen gemäss der im Jahr 2016 unterzeichneten Vereinbarung bis zu diesem Zeitpunkt weiter erhalten.
Das SEM und seine Partner, die für die Betreuung (ORS) und die Sicherheit (Securitas und Juggers) zuständig sind, arbeiten eng zusammen, um Entlassungen zu vermeiden. Die Mitarbeiter im Besonderen Zentrum sollen in den anderen Bundeszentren der Asylregion Westschweiz weiterbeschäftigt werden.
Zur Erinnerung
Das revidierte Asylgesetz, das im Juni 2016 von zwei Dritteln der Stimmbevölkerung deutlich angenommen wurde, ist seit dem 1. März 2019 in Kraft. Diese Neustrukturierung im Asylbereich soll in erster Linie die Asylverfahren beschleunigen. Bund und Kantone haben zudem beschlossen, zwei Besondere Zentren zu errichten für Asylsuchende, die den ordentlichen Betrieb der Bundesasylzentren stören.
Im Jahr 2018 wurde beschlossen, in Les Verrières ein Besonderes Zentrum im Rahmen einer Pilotphase zu betreiben. Für die Pilotphase wurde eine Begleitgruppe eingesetzt, der Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen und kantonalen Behörden, des Grenzwachtkorps und des SEM angehören.