Zürich

Wädenswil ZH – Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen

Symbolbild Waldbrandgefahr
Symbolbild Waldbrandgefahr (Bildquelle: Redaktion Polizeiticker Schweiz)

Die Stadt Wädenswil hat wegen der anhaltenden Trockenheit ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet erlassen. Das Verbot gilt seit Dienstag bis auf Weiteres.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erheblichen Brandgefahr gilt seit Dienstag, 14. Juli 2026, um 12.00 Uhr auf dem gesamten Stadtgebiet Wädenswil ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot.

Seit längerer Zeit sind in der Region keine nennenswerten Niederschläge gefallen. Infolge der anhaltend hohen Temperaturen und der intensiven Sonneneinstrahlung herrscht grosse Trockenheit.

Bereits kleinste Zündquellen können Brände verursachen, die sich rasch ausbreiten und Menschen, Tiere, die Umwelt sowie Sachwerte gefährden. Die Wetterprognosen lassen derzeit keine nachhaltige Entspannung der Situation erwarten.

Das Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich hatte bereits am 26. Juni 2026 für den Wald und die Waldesnähe ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Aufgrund der besonderen Gefahrenlage hat die Stadt Wädenswil dieses Verbot nun auf das gesamte Gemeindegebiet ausgeweitet.

Das Verbot umfasst das Entfachen von Feuer sowie das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Stadtgebiet. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennendem oder glühendem Material. Das Feuerverbot gilt auch für befestigte Feuerstellen, Balkone und Gartensitzplätze sowie für Holzkohlefeuer und Holzkohlegrills.

Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie sorgfältig verwendet werden. Sie müssen kippsicher und auf einem feuerfesten Untergrund betrieben werden.

Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Sobald sich die Gefahrenlage nachhaltig entspannt, wird die Stadt die Bevölkerung über die Aufhebung informieren.

Quelle der Nachricht: Stadt Wädenswil