Am Freitag hat die Kantonspolizei St. Gallen anlässlich einer Verkehrskontrolle an der Hauptstrasse in Weesen ein Auto mit ungenügendem Reifenprofil kontrolliert. Zwei Reifen wiesen eine Profiltiefe von 0,1 mm bis 2 mm auf.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe für Sommer- und Winterreifen von 1,6 mm auf der ganzen Lauffläche. Bei Winterreifen empfiehlt sich eine Mindestprofiltiefe von 4 mm. Der 55-jährigen Autofahrerin wurde die Weiterfahrt untersagt.
Weesen: Ungenügendes Reifenprofil
Am Freitag hat die Kantonspolizei St. Gallen anlässlich einer Verkehrskontrolle an der Hauptstrasse in Weesen ein Auto mit ungenügendem Reifenprofil kontrolliert. Zwei Reifen wiesen eine Profiltiefe von 0,1 mm bis 2 mm auf. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe für Sommer- und...