Das Coronavirus breitet sich in der Schweiz und weltweit immer weiter aus. Die Geschäftsleitung der SRG hat deshalb an einer ausserordentlichen Sitzung am Donnerstag die aktuelle Lage diskutiert und weitere, unternehmensweit umzusetzende Massnahmen definiert.
Aufrechterhaltung des Leistungsauftrags hat Priorität
Für die SRG hat der gesundheitliche Schutz der Mitarbeitenden und die Aufrechterhaltung des Leistungsauftrags höchste Priorität. Artikel 24 der Konzession sieht vor, dass die SRG in Krisenzeiten einen Versorgungsauftrag inne hat, diesen sicherstellen muss und deshalb die dafür notwendigen organisatorischen und technischen Massnahmen getroffen werden müssen.
Die SRG führt deshalb ab nächster Woche schrittweise ein obligatorisches Homeoffice für denjenigen Teil der Mitarbeitenden ein, die nicht zwingend vor Ort anwesend sein müssen. Damit werden alle Mitarbeitenden besser geschützt, die für die Erfüllung des Leistungsauftrags an einem SRG-Standort arbeiten müssen.
Die Massnahme soll vorerst bis am Sonntag, 5. April andauern - eine Verlängerung ist möglich. Physische Kontakte sollen so im Sinne der vom Bundesamt für Gesundheit BAG angeordneten Massnahmen reduziert und die Mitarbeitenden so noch