Kantone

Weiteres Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G festgelegt

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Martin Abegglen (CC BY-SA 2.0))

Der Mobilfunk und insbesondere 5G können bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen. 5G erlaubt es unter anderem, grössere Datenmengen schneller und effizienter zu übermitteln. Gleichzeitig bestehen Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 22. April 2020 das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G festgelegt. Das UVEK soll eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen erarbeiten. Zudem soll das UVEK die Begleitmassnahmen umsetzen, welche die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in ihrem Bericht vorgeschlagen hat. Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NIS) will der Bundesrat zurzeit nicht verändern.

Der Bundesrat hat am 22. April 2020 das weitere Vorgehen bezüglich der fünften Generation des Mobilfunks (5G) festgelegt. Er hat dabei berücksichtigt, dass 5G bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle zukommen kann. Gleichzeitig hat er dem Umstand Rechnung getragen, dass die Einführung des 5G-Standards sowie der Ausbau des 5G-Netzes in den Kantonen und in Teilen der Bevölkerung Vorbehalte wecken. Der Bundesrat hat sich bei seinem Entscheid ausserdem auf den Bericht der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» abgestützt. Dieser liegt seit November 2019 vor.

Vollzugshilfe für adaptive Antennen

Zum weiteren Vorgehen gehört zunächst, dass das UVEK eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen erarbeiten wird. Adaptive Antennen senden Signale gezielt in Richtung der Nutzerinnen und Nutzer. Um Transparenz zu schaffen, wie stark die Bevölkerung durch adaptive Antennen tatsächlich belastet wird, sind zunächst Testmessungen notwendig. Gestützt auf die Ergebnisse der Testmessungen wird das UVEK die Vollzugshilfe erarbeiten. Bis diese vorliegt, sind adaptive Antennen wie konventionelle Antennen zu beurteilen. Damit ist der Schutz der Bevölkerung jederzeit gewährleistet.

Umsetzung der Begleitmassnahmen

Daneben hat der Bundesrat entschieden, die sechs begleitenden Massnahmen umzusetzen, welche die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in ihrem Bericht vorschlägt. Priorität haben die Weiterentwicklung des Monitorings der Strahlenbelastung sowie die Schaffung der neuen umweltmedizinischen Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung. Zudem sind Vereinfachungen und Harmonisierungen im Vollzug, eine bessere Information der Bevölkerung und eine Intensivierung der Forschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk und Strahlung vorgesehen.

Beibehalten möchte der Bundesrat zurzeit die geltenden Anlagegrenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung. Die Arbeitsgruppe hat sich in diesem Punkt nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen können. Das Parlament hat es in jüngerer Vergangenheit zweimal abgelehnt, die Grenzwerte für die Strahlenbelastung zu lockern.

Nachhaltiges Mobilfunknetz

Als weiteres Element für den Umgang mit Mobilfunk und 5G will das UVEK die Arbeiten zur Beantwortung des Postulats 19.4043 Häberli-Koller «Nachhaltiges Mobilfunknetz» rasch vorantreiben. Das UVEK wird dem Bundesrat bis Ende 2021 einen Bericht über die Möglichkeiten zur nachhaltigen Ausgestaltung der Mobilfunknetze vorlegen. Dieser Bericht soll eine bessere Entscheidungsgrundlage auch für zukünftige Mobilfunktechnologien liefern.