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Wo sollen schnelle E-Bikes fahren?

Symbolbild E-Bike
Symbolbild E-Bike (Bildquelle: pixabay)

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Elektrovelos im Schweizer Strassenverkehr rasant gewachsen. Dadurch sind auch neue Konfliktsituationen entstanden. Gerade Velofahrerinnen und Velofahrer fühlen sich durch die E-Bikes gestört oder sogar gefährdet, insbesondere durch die schnelleren E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h. In der Politik und Öffentlichkeit wird deshalb der Vorschlag diskutiert, schnelle E-Bikes von der Veloinfrastruktur auf die Infrastruktur für den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu verlagern.

Wer mit dem E-Bike unterwegs ist, muss heute die gleichen Vorschriften beachten wie Radfahrer: Radstreifen und signalisierte Radwege müssen benützt werden - egal ob mit einem langsamen oder schnellen E-Bike. Mit der zunehmenden Anzahl E-Bikes steigt aufgrund des Geschwindigkeitsunterschieds und vermehrter Überholvorgänge auch das Konfliktpotenzial auf der Radinfrastruktur. Einige Akteure vertreten darum die Meinung, dass schnelle E-Bikes künftig auf die Infrastruktur für den MIV gehören anstatt auf den Radweg.

Aus Sicht der BFU besteht jedoch aktuell kein Handlungsdruck. Auch wenn Velofahrerinnen und Velofahrer schnelle E-Bikes teilweise als Risiko wahrnehmen, verschulden diese weniger als 1 Prozent aller schweren Velounfälle auf der Veloinfrastruktur. In Anbetracht dieser relativ geringen Fremdgefährdung würde eine Verlagerung der schnellen E-Bikes von der sicheren Veloinfrastruktur auf die Infrastruktur für den MIV die Verkehrssicherheit nicht erhöhen. Im Gegenteil: Für die E-Bikerinnen und E-Biker würde sich dadurch das Risiko eines schweren Unfalls deutlich erhöhen.

Allerdings ist es wichtig, die Entwicklung des Unfallgeschehens auf Veloinfrastrukturen sowie die rechtliche Entwicklung bei elektrisch angetriebenen Trendfahrzeugen im Auge zu behalten, um bei veränderter Ausgangslage rechtzeitig intervenieren zu können. Es empfiehlt sich zudem, mittels Infrastruktur-Sicherheitsinstrumenten (ISSI) für eine sicherere Ausgestaltung der bestehenden und geplanten Veloinfrastrukturen zu sorgen.