Zofingen: Ergänzung fehlender Signalisation

(Bildquelle: infoticker)

Auf Begehren von Anwohnenden des Gebietes Weiherstrasse hat der StadtratZofingen die aktuelle Verkehrsbeschränkung an der Weiherstrasse überprüfen lassen.Die im Einmündungsbereich Bifangstrasse/Weiherstrasse fehlende Verkehrsbeschränkungwird nun signalisiert. Zudem wird die Umwandlung der...

Anwohnende des Gebietes Weiherstrasse reichten im April 2015 beim Stadtrat Zofingen das Begehren ein, die bei der Einmündung der Bifangstrasse in die Weiherstrasse fehlende Verkehrsbeschränkung für die von der Bifangstrasse herkommenden Verkehrsteilnehmenden in beide Richtungen zu signalisieren. Zudem regten sie an, die bestehenden Verbotstafeln beim Trottenweiher und bei der Einfahrt Mühlethalstrasse seien mit geeigneten Massnahmen besser erkennbar zu gestalten.

Die Abklärungen des Bereichs Tiefbau und Planung haben ergeben, dass die beiden Anliegen der Anwohnenden berechtigt und nachvollziehbar sind. Bei der Einmündung der Bifangstrasse in die Weiherstrasse fehlt heute die Verkehrsbeschränkung (Verbot für Motorwagen und Motorräder/Zubringerdienst gestattet), wie sie bei der Mühlethalstrasse und beim Trottenweiher stehen.

Bewusst oder unbewusst

Verkehrsteilnehmende, welche in die Weiherstrasse einbiegen, umgehen so - bewusst oder unbewusst - die Verkehrsbeschränkung. Es existieren keine Verkehrshebungen, wie viele Fahrzeuge diese Wegbeziehung jeweils befahren. Die fehlende Verkehrsbeschränkung bei der Einmündung der Bifangstrasse in die Weiherstrasse wurde seinerzeit offenbar vergessen. Andere Gründe für die fehlende Signalisation sind keine auszumachen.

Der Stadtrat hat nun - gestützt auf diese Abklärungen - der Anpassung bzw. Ergänzung der Verkehrssignalisation im Einmündungsbereich der Bifangstrasse in die Weiherstrasse zugestimmt.

Generelle Voraussetzung für die Umwandlung von Tempo-30-Zonen in Begegnungszonen Tempo 20 werden geprüft Sowohl die Sälistrasse als auch die Weiherstrasse sind stark frequentierte Achsen des Zweiradverkehrs (Schulwegverkehr). Die Verkehrsregimes auf diesen Gemeindestrassen haben sich grundsätzlich bewährt. Insbesondere mit der Einführung der Zonensignalisation Tempo 30 konnte der gewünschte Beruhigungseffekt erzielt werden. Zudem ist dank dieser Massnahme - ergänzt mit der Verkehrsbeschränkung - ein starker Rückgang des Schleichverkehrs (Umfahrung des Knotens Untere Vorstadt) feststellbar.

Zielfremder Durchgangsverkehr

Die Schulhausstrasse hat heute einen ansehnlichen Anteil an zielfremdem Durchgangsverkehr zu bewältigen. Mit dem geplanten neuen Verkehrsregime in der Unteren Vorstadt wird die Schulhausstrasse zur Begegnungszone Tempo 20 abklassiert und ebenfalls vom Durchgangsverkehr befreit.

Die Prüfung der Umwandlung von bestehenden Zonensignalisationen Tempo 30 in Begegnungszonen Tempo 20 muss nach Auffassung des Stadtrates umfassend und im Grundsatz abgeklärt werden und kann deshalb nicht einzelfallweise angegangen werden. Dazu sind entsprechende Kriterien auszuarbeiten, um eine einheitliche Haltung zu entwickeln. Der Stadtrat hat der Bauverwaltung deshalb den Auftrag zur Ausarbeitung der entsprechenden Grundlagen erteilt.