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Zürcher und Basler sind im Job am streitlustigsten

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: mikegi (CC0))

Nach dem Verkehrs- und dem Gebäuderechtsschutz legt der TCS mit dem Teilgebiet Privatrecht den dritten und letzten Teil seines Streitbarometers vor. Darin finden sich Antworten punkto Streitverhalten in der Schweiz rund um Arbeit, Konsum und Miete.

Die ersten beiden Teile des TCS-Streitbarometers haben gezeigt, dass Zürcher und Genfer im Themenbereich Verkehr die grössten Streithähne sind und dass niemand mehr um die eigenen vier Wände streitet als die Tessiner. Zum Abschluss der diesjährigen TCS-Streitbarometer-Reihe werden nun die rund 153'000 Policen im Privatrechtsschutz des TCS genauer unter die Lupe genommen.

Rechtsstreit im Job: keine Seltenheit im Aargau, Basel und Zürich

Im Durchschnitt ist jeder zwölfte Haushalt in der Schweiz jährlich von einem privatrechtlichen Rechtsstreit betroffen. Am seltensten passiert dies in der Zentralschweiz, wo es nur jeden 16. Haushalt trifft, am häufigsten in der Genferseeregion, wo beinahe jeder zehnte Haushalt jährlich in einen solchen Rechtsstreit involviert ist.

Betrachtet man die Unterschiede der Regionen im Teilbereich Arbeit, ragen die beiden Regionen Zürich und Nordwestschweiz heraus. In Zürich, Basel und dem Aargau ist die Streitquote über 40 Prozent höher als im Tessin oder der Ostschweiz, wo rund um Job am wenigsten gestritten wird.

Tessiner streiten kurz und günstig im Privatrecht

Noch grösser sind die Unterschiede im Mietrecht. So wird in der Genferseeregion weit mehr als doppelt so oft gestritten als in der Zentralschweiz und der Ostschweiz, wo sich am wenigsten mietrechtliche Streitigkeiten ergeben. Die drei Genferseekantone Genf, Waadt und Wallis sind im Mietrecht nicht nur punkto Häufigkeit, sondern auch auf die Streitdauer gesehen einsame Spitzenreiter. So dauern in der Genferseeregion Mietstreite mit durchschnittlich 253 Tagen doppelt so lange wie im Tessin.

Der Südkanton fällt im Privatrecht nicht nur durch die kürzeste Streitdauer, sondern auch den tiefsten anfallenden Rechtskosten auf. Die durchschnittlich 1'650 Franken sind über 50 Prozent tiefer als in der teuersten Region der Zentralschweiz.

Nirgends wird teurer um den Job gestritten als in Genf

Durchschnittlich kostet ein privatrechtlicher Streit rund 2'200 Franken. Bei der Detailbetrachtung fällt vor allem die Gernferseeregion auf. Mit Durchschnittskosten von über 4'000 Franken liegen die Kosten im Bereich Arbeitsrecht in den Kantonen Genf, Waadt und Wallis weit über den restlichen Werten. In den anderen sechs Grossregionen ist das Arbeitsrecht mit Werten in einer Bandbreite zwischen 2'650 Franken und 2'950 Franken sehr ausgeglichen.

Der vollständige TCS-Streitbarometer zum Privatrechtsschutz sowie die beide ersten Teile können unter www.tcs.ch heruntergeladen werden.

(Bildquelle: TCS)