Infoticker

Basel - Der Kanton will keine Abschlussprüfungen für Gymnasien durchführen

Symbolbild (Bildquelle: klaeui (CC BY-NC-ND 2.0))

Aufgrund des noch nicht vorliegenden Entscheids des Bundes sistiert der Kanton alle Abschlussprüfungen an den Gymnasien, der FMS und in der Berufsmaturität bis zum 20. Mai 2020

Das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat entschieden, die ab dem 11. Mai beginnenden Maturitätsprüfungen und Abschlussprüfungen an der Fachmaturitätsschule bis zum 20. Mai 2020 zu sistieren. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat Antrag an den Bundesrat gestellt, dass die Kantone auf die Durchführung der Prüfungen verzichten können. Das Erziehungsdepartement beabsichtigt, wegen der aussergewöhnlichen Lern- und Lebensumstände während der Pandemie in diesem Jahr auf die Durchführung der Abschlussprüfungen an den Gymnasien und an der Fachmaturitätsschule zu verzichten. Ob der Bund dies zulässt, ist noch unklar.

Die Chronologie der letzten Wochen: Am 16. April 2020 hat der Bundesrat entschieden, die Schliessung der Mittel- und Berufsfachschulen bis mindestens zum 8. Juni 2020 zu verlängern. Um die konkreten Auswirkungen zu klären, hat die zuständige Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) am 17. April 2020 alle Kantone bezüglich der Durchführung der Maturitätsprüfungen angefragt. Auf dieser Grundlage beantragte die EDK am 21. April 2020 dem Bundesrat, den Kantonen die Möglichkeit zum Verzicht auf Abschlussprüfungen an den Gymnasien und Fachmittelschulen einzuräumen. Bis zum Entscheid des Bundesrats besteht noch keine Rechts- und Planungssicherheit.

Das Erziehungsdepartement wird umgehend nach Vorliegen der Vorgaben des Bundes über die zeitversetzte Durchführung oder den Verzicht auf die Abschluss- und Maturitätsprüfungen entscheiden. Das Erziehungsdepartement bedauert, dass sich dieser Prozess weiter verzögert, da auf eine Klärung noch in dieser Woche vertraut worden war. Bis zum Zeitpunkt des Entscheids des Bundes bleibt die Sistierung die einzige Möglichkeit, um zumindest bis zum 20. Mai eine befristete Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Der Entscheid wurde in Absprache mit den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn gefällt, die ebenfalls bereits Anfang Mai mit den schriftlichen Prüfungen beginnen würden.