Bilanz 2015: 50 Ertrinkungsopfer in der Schweiz
10.03.2016 | 18:00
In der Schlussbilanz für 2015 zählt die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG 50 Ertrinkungsfälle. Dabei handelt es sich fast ausschliesslich um Männer (82%). Auffällig ist ausserdem, dass unter den Opfern viele Asylsuchende und Touristen zu finden sind.
Die vergangene Badesaison 2015 war wettertechnisch ein voller Erfolg. Der grossmehrheitliche Sonnenschein lockte bei heissen Temperaturen viele Menschen an die Ufer der Schweizer Gewässer. Leider nicht ohne Folgen. Die erhöhte Nutzung des kühlen Nass und der nahen Umgebung machte sich auch in der Ertrinkungsstatistik bemerkbar. 50 Ertrinkungsfälle wurden schweizweit gezählt. Davon ereigneten sich 25 in Seen (davon 2 Tauchunfälle), 22 in Flüssen und 3 in Badeanstalten (1 Tauchunfall). Unter den Opfern befanden sich 41 Männer, 4 Frauen und 5 Kinder.
Respekt vor dem Wasser sowie SLRG Bade- und Flussregeln beachten
Rückblickend stellt die SLRG fest, dass es immer wieder an Respekt (nicht zu verwechseln mit Angst) vor dem Wasser mangelt. Das konsequente Befolgen der SLRG Bade- und Flussregeln ist ein weiteres wichtiges Schlüsselelement für einen Aufenthalt am Wasser, der von Spass und Freude geprägt ist. In den kommenden Jahren sollen alle bestehenden Baderegeltafeln in der Schweiz durch die aktuellste Version ersetzt und neue Standorte erschlossen werden.
Die SLRG Baderegeln spielen deshalb eine so grosse Rolle in der Präventionsarbeit, da sie die Kenntnis aus über 85 Jahren Rettungsschwimmen und somit Wissen um Unfallhergänge wiederspiegeln. Dabei entstand über die Zeitdauer hinaus ein Setting von Verhaltensempfehlungen, die im Umgang mit dem Wasser absolut lebensrettend sein können. Wer sich an diese Verhaltensempfehlungen hält, ist auch am und im Wasser auf der sicheren Seite.
Im Hinblick auf die kommende Badesaison empfiehlt die SLRG, beim Flussschwimmen eine Schwimmweste zu tragen sowie beim Schwimmen längerer Strecken in Seen nie alleine zu schwimmen und eine Baywatchboje oder ähnliches Auftriebsmittel mitzuführen. In der Prävention von Unfällen mit Kinderbeteiligung ist die Befolgung der ersten Baderegel "Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen!" unabdingbar – die Kleinsten unter uns können bereits bei geringer Wassertiefe in weniger als 20 Sekunden ertrinken, was in den meisten Fällen lautlos geschieht.
Präventionsarbeit und Baderegelübersetzungen
Die SLRG hat auf die Ertrinkungsfälle von Asylsuchenden, Personen mit Migrationshintergrund sowie Touristen reagiert und die 6 Bade- und Flussregeln übersetzen lassen: Tigrinya, Arabisch, tamilisch, englisch, serbokroatisch, portugiesisch sowie somalisch. Die übersetzten Regeln wurden den Asylzentren via Staatssekretariat für Migration zur Verfügung gestellt und stehen zudem auf der SLRG-Website zum Download zur Verfügung (www.badergeln.ch). Um Unfällen mit Kindern entgegenwirken zu können, werden auch dieses Jahr wieder ab Mai schweizweit Kindergärten durch die SLRG Präventionskampagne "Das Wasser und ich" besucht. Ehrenamtliche Rettungsschwimmer besuchen die Kinder und vermitteln Ihnen an 10 einfachen und einprägsamen Botschaften das richtige Verhalten am, im und auf dem Wasser.