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Bündner Fremdspracheninitiative ist gültig

(Bildquelle: infoticker)

Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen die Feststellung der Gültigkeit der im Kanton Graubünden eingereichten Volksinitiative "Nur eine Fremdsprache in der Primarschule" ab. Die als allgemeine Anregung formulierte Initiative lässt sich ohne offensichtlichen Widerspruch zum übergeordneten...

Die kantonale Volksinitiative "Nur eine Fremdsprache in der Primarschule (Fremdspracheninitiative)" wurde 2013 in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht. Gemäss der Initiative soll das Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden in dem Sinne abgeändert werden, dass kantonsweit in der Primarschule nur eine Fremdsprache obligatorisch ist, je nach Sprachregion Deutsch oder Englisch.

Umgesetzt werden soll dies so, dass Primarschüler aus den italienisch- und rätoromanischsprachigen Regionen einzig in Deutsch und die Primarschüler aus den deutschsprachigen Regionen einzig in Englisch obligatorisch unterrichtet werden. Der Grosse Rat des Kantons Graubünden erklärte die Initiative im April 2015 für ungültig. Das Bündner Verwaltungsgericht hiess im März 2016 eine dagegen erhobene Beschwerde gut und stellte die Gültigkeit der Initiative fest.

Das Bundesgericht weist die von mehreren Privatpersonen dagegen erhobene Beschwerde an seiner öffentlichen Sitzung vom Mittwoch ab. Die Ungültigerklärung einer in Form der allgemeinen Anregung eingereichten Initiative setzt im Kanton Graubünden voraus, dass deren Umsetzung ohne offensichtlichen Widerspruch zum übergeordneten Recht von vornherein als ausgeschlossen erscheint.

Kein Verstoss 

Das ist bei der Fremdspracheninitiative nicht der Fall. Zunächst ist kein offensichtlicher Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot ersichtlich. Zwar ist nicht gewährleistet, dass die Schüler aus den verschiedenen Sprachregionen bereits am Ende der Primarschule über vergleichbare Kenntnisse in einer zweiten Landessprache und in Englisch verfügen.

Das Verwaltungsgericht hat allerdings zu Recht festgehalten, dass die Initiative bei entsprechender Umsetzung eine gleichwertige Sprachausbildung aller Schüler am Ende ihrer obligatorischen Schulzeit nicht ausschliesst, zumal eine zweite Fremdsprache in der Oberstufe relativ effizient erlernt werden kann. Allfällige Defizite nach der Primarschule können mit einem angepassten Angebot noch innerhalb der obligatorischen Schulzeit ausgeglichen werden.

Das Gleiche gilt auch mit Blick auf das verfassungsmässige Recht auf ausreichenden Grundschulunterricht. Hinzu kommt, dass das Initiativbegehren das Unterrichten einer zweiten Fremdsprache in der Primarschule auf freiwilliger Ebene nicht ausschliesst. 

Artikelfoto: geralt (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)