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Bund rechnet mit 2,5 Milliarden Franken Überschuss im 2018

Symbolbild (Bildquelle: pixabay)

Für das laufende Jahr rechnet der Bund mit einem Überschuss von 2,5 Milliarden Franken. Budgetiert waren 0,3 Milliarden. Gegenüber der Juni-Hochrechnung wurde die Schätzung geringfügig angepasst; das Ergebnis fällt um 0,2 Milliarden besser aus als im Juni prognostiziert. Neu werden die Ausgaben etwas tiefer geschätzt.

Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2018 über die aktuelle Hochrechnung informiert. Auf der Basis der Zahlen bis Ende September rechnet der Bund für 2018 mit einem Finanzierungsergebnis von 2,5 Milliarden Franken. Die Verbesserung gegenüber dem Voranschlag um 2,2 Milliarden widerspiegelt die besser als erwartete Konjunktur sowie die starke Einnahmenentwicklung der Verrechnungssteuer im Vorjahr. Die Steuereinnahmen werden deshalb um 1,3 Milliarden (+1,9 %) über dem Budget erwartet. Weil die Voranschlagskredite nicht voll ausgeschöpft werden, liegen aber auch die Ausgaben unter den budgetierten Werten (- 0,9 Mrd. oder -1,2 %).

(Bildquelle: Tabelle)

Höhere Verrechnungssteuer, direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer

Gegenüber der Juni-Hochrechnung bleibt die Einnahmenschätzung insgesamt unverändert. Im Einzelnen wurde die Schätzung der Mehrwertsteuer aufgrund der guten Konjunkturlage um 180 Millionen nach oben korrigiert und die Schätzung der Stempelabgaben um 110 Millionen nach unten, weil die Einnahmen aus Umsatz- und Emissionsabgabe kleiner sind als prognostiziert.

Der Grossteil der Mehreinnahmen von 1,3 Milliarden ist auf die Verrechnungssteuer und die direkte Bundessteuer (je +0,5 Mrd.) sowie auf die Mehrwertsteuer (+0,4 Mrd.) zurückzuführen. Gleichzeitig liegen die Stempelabgaben unter den Erwartungen (-0,2 Mrd.). Insgesamt widerspiegeln die Mehreinnahmen den kräftigen wirtschaftlichen Aufschwung. So dürfte das für die Einnahmenentwicklung wichtige nominale Bruttoinlandprodukt (BIP) im Jahr 2018 um 3,6 Prozent wachsen statt wie budgetiert um 2,3 Prozent. Für die Verrechnungssteuer wird keine Hochrechnung erstellt, weil dafür eine stabile Grundlage fehlt. Deshalb wird die mit dem Rechnungsergebnis 2017 aktualisierte Modellschätzung für die Verrechnungssteuer verwendet. Diese beläuft sich auf 6,7 Milliarden (statt 6,2 Mrd. gemäss Voranschlag). Der Einnahmenstand war allerdings per Ende September ähnlich hoch wie im Vorjahr. Der Rechnungswert könnte deshalb nach dem Rekordergebnis von 2017 (8,2 Mrd.) auch 2018 deutlich über dem Budgetwert abschliessen. Die Unsicherheit in Bezug auf die Auswirkungen der US-Steuerreform sowie die Höhe der Rückforderungen bleiben bis zum Jahresende gross.

Kredite werden nicht voll ausgeschöpft

Die ordentlichen Ausgaben werden um rund 200 Millionen tiefer erwartet als in der Juni-Schätzung. Damit dürften die Ausgaben um 1,2 Prozent oder 0,9 Milliarden unter dem Budget bleiben. Diese Budgetunterschreitung kommt zu Stande, weil die unterjährigen Erhöhungen von Voranschlagskrediten (Kreditaufstockungen +0,4 Mrd.) kompensiert werden durch nicht voll ausgeschöpfte Voranschlagskredite (Kreditunterschreitungen -1,3 Mrd.). Die grössten bereits bekannten Kreditunterschreitungen ergeben sich aus der tieferen Anzahl Asylanträge bei der Sozialhilfe für Asylsuchende (-97 Mio.) und den Betriebsausgaben für Bundesasylzentren (-60 Mio.). Bei der Budgetierung wurde mit 26‘000 Asylgesuchen gerechnet, voraussichtlich dürften aber lediglich 16‘500 Asylgesuche gestellt werden.

Einordnung der Hochrechnung

Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat per 30. Juni und 30. September Hochrechnungen über das voraussichtliche Jahresergebnis erstellt und das Parlament darüber orientiert. Die Hochrechnung stellt eine Schätzung dar und ist entsprechend vorsichtig zu interpretieren. Das Budget wird aufgrund der Hochrechnung nicht angepasst. Schätzfehler bei den budgetierten Einnahmen sind unvermeidlich, da die Einnahmenentwicklung relativ starken Schwankungen unterliegt. Die Mehr- und Mindereinnahmen, die auf Schätzfehler zurückzuführen sind, gleichen sich jedoch über die Zeit aus. Auf der Ausgabenseite kommt es systembedingt zu Budgetunterschreitungen, weil die vom Parlament genehmigten Budgetkredite nicht überschritten werden dürfen. Die Verwaltungseinheiten tendieren deshalb zu einer vorsichtigen Budgetierung, aber auch zu einer sparsamen Mittelverwendung.