Bundesrat will Nazisymbole im öffentlichen Raum verbieten
19.06.2026 | 16:35
Der Bundesrat will die öffentliche Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen verbieten. Wer künftig dagegen verstösst, soll mit einer Busse von 200 Franken bestraft werden.
Nationalsozialistische Symbole sollen künftig im öffentlichen Raum nicht mehr verwendet werden dürfen.
Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 die mehrheitlich positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft für ein neues Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen verabschiedet.
Mit dem Gesetz soll eine bestehende Lücke geschlossen werden. Nach geltendem Recht wird eine Person nur dann bestraft, wenn sie ein nationalsozialistisches Symbol verwendet und gleichzeitig aktiv für die entsprechende Ideologie wirbt.
Wer ein solches Symbol zeigt, ohne die Ideologie ausdrücklich zu propagieren, bleibt bislang straflos.
Künftig sollen insbesondere offensichtlich nationalsozialistische Symbole wie das Hakenkreuz oder der Hitlergruss verboten werden.
Das Verbot soll auch abgewandelte Symbole erfassen, sofern sie sich im konkreten Zusammenhang eindeutig auf den Nationalsozialismus beziehen.
Erfasst werden Gegenstände, Gesten und Grussformeln. Auch Tätowierungen mit entsprechenden Symbolen sollen im öffentlichen Raum nicht mehr gezeigt werden dürfen.
Nicht unter das Verbot fallen sollen Zahlencodes. Der Bundesrat begründet dies damit, dass diese häufig mehrdeutig seien und nicht unmittelbar als nationalsozialistische Symbole erkannt würden.
Das Verbot soll sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet und in audiovisuellen Medien gelten.
Ausnahmen sind für schulische, wissenschaftliche, kulturelle, künstlerische und journalistische Zwecke vorgesehen. Ebenso bleiben bestehende religiöse Symbole, die nationalsozialistischen Zeichen ähneln, vom Verbot ausgenommen.
Wer vorsätzlich gegen das Verbot verstösst, soll mit einer Busse von 200 Franken bestraft werden. Die Ahndung soll im Ordnungsbussenverfahren erfolgen.
In einem zweiten Schritt plant der Bundesrat zudem ein Verbot weiterer extremistischer, rassendiskriminierender und gewaltverherrlichender Symbole.
Quelle der Polizeinachricht: Der Schweizerische Bundesrat