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Coronavirus – Entlastungen der Steuerverwaltung des Kantons Bern

Symbolbild (Bildquelle: Free-Photos (CC0))

Die Steuerverwaltung setzt im Zusammenhang mit der Corona-Krise diverse Massnahmen um.

Bei den Kantons- und Gemeindesteuern für das Steuerjahr 2020 ist kein Verzugszins geschuldet. Ein vergleichbarer Verzicht auf Verzugszinsen gilt auch bei den Bundessteuern.

Details zu diesen sowie weiteren Massnahmen und «Häufige Fragen»: www.taxme.ch