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Coronavirus – Präzisierung der Verkaufsgüter in Ladengeschäften

Symbolbild – Einkauf (Bildquelle: Alexas_Fotos auf Pixabay )

Gemäss Beschluss des Bundesrats haben alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen seit 17. März 2020 geschlossen. Davon ausgenommen sind jedoch Einrichtungen, welche Güter zur Deckung des täglichen Bedarfs anbieten. Diese Geschäfte sind nach wie vor weiterzuführen. Für Ladengeschäfte im Kanton Appenzell I.Rh., die teilweise einen Grundauftrag zu erfüllen haben, teilweise aber unter das Verbot fallen, wurden einheitliche Kriterien definiert.

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 beschlossen, dass ab 17. März 2020 alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen geschlossen sind. Unter dieses Verbot fallen grundsätzlich auch Einkaufsläden. Vom Verbot ausgenommen sind jedoch Einrichtungen, welche Güter zur Deckung des täglichen Bedarfs verkaufen. Diese haben ihre Geschäfte nach wie vor weiterzuführen. Einige Ladengeschäfte im Kanton Appenzell I.Rh. bieten sowohl Güter an, welche unter das Verkaufsverbot fallen, als auch solche, die zum täglichen Bedarf zählen. Um diese Vorgaben des Bundes einheitlich umzusetzen, hat eine breit abgestützte kantonale Arbeitsgruppe verbindliche Kriterien für den Kanton Appenzell I.Rh. definiert. Weiter wurden die Zuständigkeiten, Anordnungen und Kontrollen geregelt.

Die Kontrolle liegt beim kantonalen Arbeitsinspektorat, welches auch über die gültigen COVID-V19-Verordnungen des Bundes und die zugehörigen Weisungen verfügt. Das Arbeitsinspektorat kann bei Nichteinhalten der Vorgaben Verfügungen erlassen. Weiter kann die Kantonspolizei auf Anordnung des Arbeitsinspektorats Nachkontrollen durchführen oder das Arbeitsinspektorat in schwierigen Situationen begleiten. Anlaufstelle für Ladenbetreiberinnen und -betreiber ist das Amt für Wirtschaft.

Diese Grundsätze gelten für alle Ladengeschäfte im Kanton Appenzell I.Rh. mit Grundversorgungsauftrag:

Liste der betreffenden Güter

Die nachfolgende, nicht vollständige Auflistung von erlaubten und nichterlaubten Verkaufsgütern soll als Beispiel dienen, wie der Vollzug umgesetzt wird:

Was darf verkauft werden

Was darf nicht verkauft werden