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Coronavirus – Unterstützung für Unternehmen im Kanton Uri

Einkaufszentrum Westside in Bern. (Bildquelle: Cha già José (CC BY-SA 2.0))

Der Regierungsrat hat am 16. März 2020 für die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie 1.1 Mio. Franken aus dem Wirtschaftsförderungsfonds zur Verfügung gestellt. Damit will er Härtefälle entschärfen, wenn Bundeshilfen keine oder nur mangelnde Unterstützung bieten. Die wirtschaftlichen Bundeshilfen stehen jedoch als hauptsächliche und wirksamste Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft im Vordergrund.

Die Gelder aus dem Wirtschaftsförderungsfonds können Unternehmen und Selbständigerwerbende - ergänzend zu den Massnahmen des Bundes - unterstützen. Es sind «Härtefälle» zu erwarten, denen mit den zurzeit verfügbaren Massnahmen nicht oder nur ungenügend geholfen ist. Für solche Fälle können kantonale Mittel aus dem Wirtschaftsförderungsfonds eingesetzt werden. Beiträge aus dem Wirtschaftsförderungsfonds erhalten nur Urner Unternehmen. Sie müssen einen Zusammenhang mit der Coronakrise haben und es muss begründet werden, warum die Unterstützungsmöglichkeiten über die Hilfsmassnahmen des Bunds und des Kantons sowie der Banken ungenügend bzw. nicht ausreichend sind. Interessierte Unternehmen müssen eigene Kostensenkungsmassnahmen nachweisen und die nachgesuchten Mittel dürfen nicht für Investitionen verwendet werden.

Der Regierungsrat hat eine Task Force Wirtschaft eingesetzt. Sie setzt sich wie folgt zusammen:

Der Task Force Wirtschaft obliegen folgende Aufgaben:

Anliegen für eine Unterstützung aus Mitteln des Wirtschaftsförderungsfonds können bei der Kontaktstelle Wirtschaft per E-mail (wirtschaft@ur.ch) oder per Telefon (041 875 24 01) platziert werden.