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Drohnen und Flugmodelle sicher fliegen

(Bildquelle: infoticker)

Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der "Pilot" jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat....

Bei Drohnen handelt es sich um unbemannte, ferngesteuerte Luftfahrzeuge, die bestimmten Zwecken dienen wie etwa Bildaufnahmen, Vermessungen, Transporten, wissenschaftlichen Untersuchungen usw. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Einsatz gewerbsmässig, privat, beruflich oder wissenschaftlich erfolgt. Im Gegensatz dazu stehen Flugmodelle wie Modellflugzeuge, Modellhelikopter usw., die für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Hier steht die Ausführung des Fluges und die Freude daran im Vordergrund.

Art und Grösse der Drohnen können sehr unterschiedlich sein. Die Bandbreite reicht von kleinen, nur ein paar Gramm schweren Fluggeräten (Flugzeuge, Helikopter, Quadrotoren, Luftschiffe usw.) bis zu solchen mit mehreren Tonnen Gewicht. Im Zusammenhang mit Drohnen wird häufig der Begriff "Unmanned Aircraft System" (UAS) oder Remotely Piloted Aircraft System (RPAS) verwendet, der das ganze System - bestehend aus Fluggerät, Bodenstation und Datenverbindungen - bezeichnet.

Regeln für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen

Für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm braucht es eine Bewilligung des BAZL. Das Amt legt die Bedingungen für die Zulassung und den Betrieb in jedem einzelnen Fall fest.Die Vorgaben für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm finden sich in der "Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien".

Die wichtigsten Regelungen sind nachfolgend aufgeführt:


Luftaufnahmen mit einer Drohne:

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Bundesamt für Zivilluftfahrt in eigener Sache:
Der Informationsbedarf zum Thema Drohnen ist sehr gross. Leider sind wir aus personellen Gründen nicht mehr in der Lage, telefonische Erstauskünfte zu erteilen. Dies umso mehr, als sich ein Grossteil der Fragen auf Informationen beziehen, die bereits auf der Website ersichtlich sind. Wir bitten Sie daher, Ihre Fragen per Email an rpas@bazl.admin.ch zu richten.

Für eine Antwort muss mit mindestens fünf Arbeitstagen gerechnet werden. Ausgenommen davon sind Anfragen von Behörden oder Blaulichtorganisationen. Medienschaffende können sich wie bis anhin direkt an die Medienstelle wenden.