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Erwin Sperisen wird aus der Haft entlassen

(Bildquelle: infoticker)

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde in Strafsachen von Erwin Sperisen gegen die Abweisung seines Gesuchs um Entlassung aus der Untersuchungshaft teilweise gut. Es weist die Sache ans Genfer Kantonsgericht zurück. Dieses hat innert kurzer Frist dessen Entlassung anzuordnen und durch geeignete...

Am 31. August 2012 wurde der guatemaltekisch-schweizerische Doppelbürger Erwin Sperisen in Genf verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, zwischen November 2005 und September 2006 zehn Morde in Guatemala begangen zu haben. Seither befindet er sich im Genfer Gefängnis Champ-Dollon in Untersuchungshaft. Am 29. Juni 2017 hiess die Strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts die Beschwerde von Erwin Sperisen gegen den Entscheid des Genfer Kantonsgerichts, welches ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte, teilweise gut und wies die Sache zur Neubeurteilung ans Kantonsgericht zurück.

Mit Urteil vom 20. September 2017 heisst die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts die Beschwerde von Erwin Sperisen gegen den Entscheid des Genfer Kantonsgerichts vom 18. Juli 2017 teilweise gut. Die gegen den Obgenannten vorgebrachten Verdachtsgründe bestehen weiterhin, wurden aber durch das Urteil vom 29. Juni 2017 abgeschwächt.

Angesichts der Tatsache, dass Erwin Sperisen bereits mehr als fünf Jahre in Untersuchungshaft verbracht hat, erfüllen mildere Massnahmen den gleichen Zweck wie die Haft. Infolgedessen erscheint es angezeigt, die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit sie schnellstmöglich die Entlassung von Erwin Sperisen - mit den ihr adäquat erscheinenden Ersatzmassnahmen, um der fortbestehenden Fluchtgefahr entgegenzuwirken - anordnet.

Ebenfalls mit Entscheid vom 20. September 2017 hat die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts die Beschwerde von Erwin Sperisen gegen die Verweigerung eines Filminterviews mit ihm im Gefängnis durch das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) als unzulässig erachtet.

Artikelfoto: floheinstein (CC BY-SA 2.0)