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Fahrausbildung wird optimiert - Junglenker sollen sicherer Auto fahren

(Bildquelle: infoticker)

Wer künftig in der Schweiz erstmals allein im Auto unterwegs sein darf, soll dies mit mehr Fahrpraxis als bisher tun. Dies ist das Ziel eines Revisionspakets zur Fahrausbildung, das der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. April 2017 in die Vernehmlassung geschickt hat. Nebst der qualitativen...

Junglenkerinnen und Junglenker, die noch nicht lang den Führerausweis besitzen, sind überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt. Zudem wird das Verkehrsgeschehen immer komplexer. Deshalb hat die Bundesversammlung 2005 die Zwei-Phasen-Ausbildung eingeführt: In der ersten Phase erfolgt die theoretische und praktische Ausbildung bis zur Führerprüfung. Bei der zweiten Phase handelt es sich um die dreijährige Probezeit nach dem Erwerb des Führerausweises inklusive Weiterausbildung.

Ausbildung verbesserungsfähig

Erfahrungen der letzten 12 Jahre haben gezeigt, dass diese Ausbildung inhaltlich und administrativ verbesserungsfähig ist. Sie ist teilweise kompliziert, wird als zu teuer empfunden und sorgt bei den angehenden Junglenkerinnen und -lenkern immer wieder für Ärger, wenn Fristen nicht eingehalten werden können und Ausbildungsschritte wiederholt werden müssen. Weil das Zulassungsverfahren zum grossen Teil mit Papierformularen abgewickelt wird, ist auch für die Verwaltung der Aufwand gross. Dazu kommt, dass die bisherige Zwei-Phasen-Ausbildung hinsichtlich des Unfallgeschehens noch nicht die volle erwünschte Wirkung erzielt.

Lernfahrausweis ab 17 Jahren

Aus diesen Gründen ist eine Totalrevision der Vorschriften über die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr (Personenzulassungsverordnung) angezeigt. Die Anpassungen sollen das Prüfungswesen vereinfachen, die beiden Phasen besser aufeinander abstimmen, den praktischen Teil der Ausbildung stärken und die Kosten für die Lenkenden senken.

Grundsätzlich geht es bei der Revision darum, dass die Fahrzeuglenkenden ganzheitlicher befähigt und mit einer grösseren Fahrpraxis als bisher erstmals allein am motorisierten Strassenverkehr teilnehmen. Zu diesem Zweck sollen die Zwei-Phasen-Ausbildung und die praktische Führerprüfung u.a. mit folgenden Massnahmen gestärkt werden:

 

 

 

 

Administrative Abläufe sollen vereinfacht werden

Der Bundesrat schlägt ausserdem Anpassungen vor, um die administrativen Abläufe zu vereinfachen. Neu soll das ganze Zulassungsprozedere elektronisch abgewickelt werden können. Nur die Anmeldung für den Verkehrskundeunterricht erfolgt noch mit einem Papierformular auf dem Strassenverkehrsamt. Weil die neue Fahrausbildung hohe Ansprüche an die Ausbildenden und Experten stellt, ist zudem geplant, die Qualitätssicherung ausführlicher und konkreter zu regeln. Die Qualitätssicherung beim Nothelferkurs wird den Kantonen übertragen.

Die Verordnungsrevision dient zudem dazu, die Vorschriften neu zu ordnen und übersichtlicher darzustellen. 20 Weisungen können gestrichen werden.

Die Vernehmlassung zur Revision der Führerausweisvorschriften beginnt am 26. April 2017 und dauert bis am 26. Oktober 2017. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Artikelfoto: MikesPhotos (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)