Falschparkierer via App melden
05.11.2016 | 15:07
Mit der Schweizer App "Autoindex" können Autobesitzer von in der Schweiz registrierten Fahrzeugen ausfindig gemacht werden. Neu bietet die App auch die Funktion, Falschparkierer anonym zu büssen.
Mit der Schweizer App "Autoindex" der Firma R!Digital ist es jedem Nutzer möglich, Namen und Telefonnummer von Autobesitzern mit in der Schweiz registrierten Fahrzeugen herauszufinden. Seit kurzem beinhaltet die App eine weitere Funktion.
Falschparkierer "anzeigen"
Wer "Falschparkierer anonym büsen" wählt, muss nur noch die Nummer des Verkehrsünders in der App suchen und ein Foto des falsch parkierten Fahrzeuges machen und schon kann die "Anzeige" via App eingeschickt werden. Gründer und CEO von R!Digital, Robert de Heer, erklärt auf Anfrage, dass die Betreiber der App natürlich keine Parkbussen verteilen können und dass die Angaben auch nicht an die zuständige Polizei weitergeleitet werden, sondern dass man von den fehlbaren Automobilisten stattdessen eine "Umtriebsentschädigung" einfordere. Dies berichtete die Zeitung 20 Minuten.
Falsch parkieren kostet eine "Umtriebsentschädigung" von 40 Franken
Die Voraussetzung für die Einforderung einer Umtriebsentschädigung ist allerdings, dass die Person, die das falsch parkierte Auto meldet, der Besitzer des betroffenen Parkplatzes ist. Robert de Heer erklärt, dass man bei Meldungen zu falsch parkierten Fahrzeugen im öffentlichen Raum nichts weiter unternehme. Gemäss Bundesgericht sind Entschädigungsforderungen von 30 bis 52 Franken zulässig. Gemäss de Heer sind seit der Aufschaltung der neuen Funktion bereits "einige Dutzend" Meldungen eingegangen. Diese werden nun überprüft und bei erfüllten Kriterien werden dann die ersten Rechnungen zu jeweils 40 Franken verschickt.
Betreiber der App kassieren
Wer einen Falschparkierer meldet, hat aus finanzieller Sicht jedoch nichts davon:"Die Einnahmen werden wir vorerst verwenden, um unsere Kosten für die Weiterentwicklung der App zu decken", sagt de Heer. Er schliesst allerdings nicht aus, dass man nach dem Ablauf der Testphase Ende Jahr auch die App-Nutzer, die ein Parkvergehen melden, an den Einnahmen beteiligen werde.
Muss ich die Rechnung bezahlen?
Voraussetzung um jemanden für "Umtriebsentschädigung" zur Kasse zu bitten ist, dass tatsächlich Umtriebe entstanden sind und es dafür Beweise gibt. Ansonsten müsse eine solche Rechnung nicht bezahlt werden. So äusserte sich Hans Giger, emeritierter Rechtsprofessor der Universität Zürich und Experte für Strassenverkehrsrecht.