Fleisch von Kälbern neu definiert
21.09.2016 | 17:04
Mit den Zirkularen vom 16.11.2006 und 17.6.2008 sind die Schweizerischen Erläuterungen zur Tarifnummer 0201 angepasst worden. Aufgrund der internationalen Entwicklung ist eine weitere Änderung erforderlich.
Gemäss den EU-Bestimmungen wird Fleisch von Rindern bis zu acht Monaten als „Kalbfleisch“ bezeichnet. Ein Schlachtgewicht ist nicht vorgesehen. Deshalb werden die Schweizerischen Erläuterungen zur Tarifnummer 0201 wie folgt angepasst:
Fleisch von Kälbern ist ein helles bis rosafarbenes, feinfaseriges Fleisch von Tieren der Rindviehgattung mit einem Alter bis 8 Monate.
Diese Änderung gilt ab 1. Oktober 2016 und ist nicht rückwirkend. Massgebend sind die einschlägigen Übergangsbestimmungen für die Zollveranlagung. Das D6 wird bei nächster Gelegenheit angepasst.