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Graubünden bewegt sich

(Bildquelle: infoticker)

Das Gesundheitsamt Graubünden motiviert zusammen mit Partnern Bündnerinnen und Bündner ab dem 66. Altersjahr zu mehr Bewegung im ganzen Kanton. Die Aktion 66+ hat zum Ziel, die Gesundheit der älteren Menschen zu erhalten und zu stärken.

Regelmässige körperliche Aktivitäten reduzieren das Risiko, an Bluthochdruck, Diabetes, Rückenschmerzen oder Osteoporose zu erkranken, beziehungsweise übergewichtig zu werden. Auch die geistige Fitness wird mittrainiert.

Das Gesundheitsamt Graubünden engagiert sich in verschiedenen Bereichen, um die Bewegung im Alltag zu fördern. Ein besonderes Augenmerk liegt auch bei der Bewegungsförderung von Menschen im Seniorenalter.

Graubünden bewegt: Aktion 66+

Die Aktion richtet sich an alle Einheimischen mit Jahrgang 1952 oder älter. In einer neu geschaffenen Broschüre werden 18 Spaziergänge in allen Tourismus-Destinationen Graubündens vorgestellt. Die Aktion 66+ von "Graubünden bewegt" stellt bewusst die Spaziergänge in den Vordergrund.

Zahlreiche wissenschaftliche Publikationen belegen, dass bereits fünf Spaziergänge pro Woche à jeweils 30 Minuten die Gesundheit wirksam fördern. Neben der körperlichen Aktivität befreien die Spaziergänge den Kopf von Sorgen und öffnen ihn für schöpferische Gedanken.

Die aufgeführten Spaziergänge sind nicht zu streng und nicht zu lang. Bei der Auswahl wurden die topografischen und klimatischen Bedingungen berücksichtigt. Wer mehr körperliche Aktivität in den Ausflug einbauen möchte, kann dies selbstverständlich problemlos tun.

Gemeinsam unterwegs

Hauptpartner der Aktion 66+ ist die Graubündner Kantonalbank (GKB). Die Südostschweiz fungiert als Medienpartner, Transportpartner sind die Rhätische Bahn (RhB) und PostAuto Graubünden. Alle Bündner Tourismus-Destinationen haben geeignete Spaziergänge beigesteuert.

Dank dem gemeinsamen Engagement wurde es möglich, in einer Broschüre eine Begleitkarte zu platzieren, welche im Mai und Juni 2017 den Seniorinnen und Senioren oder einer Begleitperson Gratisfahrten - vom Wohnort zum Ausgangspunkt der Spaziergänge und zurück - berechtigt. Voraussetzung ist, dass eine der zwei Personen ein gültiges Billett besitzt.

So kommt auch die Geselligkeit nicht zu kurz und die Seniorinnen und Senioren können auch jemanden zur Mitfahrt einladen, selbst wenn sie bereits über ein Billett verfügen. Durch diese Regelung können sich die älteren Bündnerinnen und Bündner von anderen Senioren, aber auch jüngeren Menschen begleiten lassen.

Sag's mit einem Brief

Alle 30'000 Haushalte mit Paaren oder alleinstehenden Menschen ab dem 66. Altersjahr erhalten die Broschüre mit der Begleitkarte per Brief von Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit.

Ziel der Aktion ist es, im Mai und Juni 2017 die Bevölkerung zum Spazierengehen zu motivieren. Wenn sich fünf Prozent der angesprochenen Seniorinnen und Senioren einmal auf den Weg machen, erreicht das Gesundheitsamt Graubünden bereits 10'000 Spaziergänge. 

Artikelfoto: RitaE (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)