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Grünes Licht für Umfahrung Näfels

Das Bundesgericht weist die gegen das Ausführungsprojekt zur Umfahrung Näfels erhobenen Beschwerden ab. Es verletzt im vorliegenden Fall kein Bundesrecht, das erhebliche öffentliche Interesse an der Umfahrungsstrasse stärker zu gewichten als die entgegenstehenden öffentlichen Interessen sowie...

Am 6. November 2012 genehmigte der Regierungsrat des Kantons Glarus das Ausführungsprojekt einer Umfahrung von Näfels. Das Vorhaben umfasst den Bau eines neuen zweispurigen Hauptverkehrsstrassenabschnitts von rund 2,8 Kilometern. Mit dem Genehmigungsentscheid wies der Regierungsrat zudem 51 der gegen das Projekt erhobenen Einsprachen mehrheitlich ab.

Einzelne Privatpersonen sowie der Verkehrs-Club Schweiz (VCS) fochten den Entscheid beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus an. Dieses bestätigte die Genehmigung unter der Auflage, dass das Projekt vom Bund übernommen und finanziert wird. Dagegen erhoben mehrere Privatpersonen sowie der VCS Beschwerde beim Bundesgericht.

Bundesrechte nicht verletzt

Das Bundesgericht weist nach einer vorübergehenden Sistierung der Verfahren die Beschwerden des VCS und der Privatpersonen ab. Eine Beschwerde eines Privaten heisst es in einem Nebenpunkt betreffend Kosten und Entschädigung gut und weist sie im Übrigen ab.

Es verletzt kein Bundesrecht, dass das erhebliche öffentliche Interesse an der Umfahrungsstrasse stärker gewichtet wurde als die öffentlichen Interessen namentlich am Natur- und Umweltschutz sowie die privaten Interessen enteigneter Personen. Das Strassenprojekt hat zwar vielfältige Auswirkungen auch auf Natur und Umwelt.

Die Belastungen für Natur und Umwelt wurden indes soweit möglich minimiert, insbeson - dere mittels ökologischer Ersatzmassnahmen. Im Umweltverträglichkeitsbericht wird das Projekt ebenfalls als zulässig eingestuft, wovon im Übrigen auch das Bundesamt für Umwelt als Fachbehörde ausgeht. Die von der Vorinstanz vorgenommene Interessenabwägung ist daher rechtmässig.