Kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Umgang mit religiösen Symbolen
09.06.2017 | 16:30
Konflikte rund um getragene religiöse Symbole und solche, die an öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen angebracht sind, werden zum grössten Teil ausserrechtlich gelöst. Betroffene Institutionen lösen solche Konflikte meist selber, indem sie pragmatische Lösungsstrategien entwickeln. In seinem am...
Der föderalistische Ansatz des Religionsrechts ist in der Schweiz tief verankert und hat sich insgesamt sehr gut bewährt, schreibt der Bundesrat in seinem Bericht zum Postulat "Abklärung religiöser Fragestellungen" (13.3672). Dies gilt namentlich auch für Konfliktsituationen, wie sie im Zusammenhang mit religiösen Symbolen vorkommt, die an Bauten angebracht sind oder von Personen getragen werden.
Mit solchen Konflikten konfrontierte kommunale oder kantonale Behörden, aber auch Institutionen, sind in der Regel gut in der Lage, situationsgerechte und praktikable Lösungen zu finden. Sie kennen die Umstände vor Ort und haben viele Möglichkeiten, im direkten Kontakt mit den Betroffenen Konflikte zu entschärfen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.
Positive Rückwirkung
In den verhältnismässig wenigen Fällen, in denen der Rechtsweg beschritten wird, gelingt es den Gerichten zudem gut, zwischen individuellen Grundrechtsansprüchen und gesellschaftlichen Interessen eine vernünftige Balance zu halten.
Die Rechtsprechung, namentlich diejenige des Bundesgerichts, wirkt auch positiv auf die Kantone, Gemeinden und Institutionen zurück, etwa wenn letztere ihre Praxis mittels Wegleitungen oder Handreichungen definieren oder präzisieren. Der Bundesrat sieht aus diesen Gründen gegenwärtig keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene.
Artikelfoto: Myriams-Fotos (CC0 Public Domain)