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Neue Regeln sorgen für mehr Sicherheit bei Risikoaktivitäten

(Bildquelle: Tambako The Jaguar (CC BY-ND 2.0))

Höhere Anforderungen an die Professionalität der Anbieter und mehr Sicherheit für die Teilnehmenden: Das sind die Kernziele, die der Bundesrat mit der revidierten Verordnung zu Risikoaktivitäten verfolgt und die auch in der Vernehmlassung unterstützt wurden. In seiner Sitzung vom 30. Januar 2019 hat der Bundesrat die neuen Regeln auf den 1. Mai 2019 in Kraft gesetzt.

Die Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenverordnung) ist 2014 zusammen mit dem zugrundeliegenden Gesetz in Kraft getreten. Sie schreibt unter anderem vor, welche Anbieter von Aktivitäten wie zum Beispiel Touren im alpinen Bereich, River-Rafting oder Bungee-Jumping eine Bewilligung einholen und welche Voraussetzungen sie dafür erfüllen müssen. Der Bereich der Outdooraktivitäten entwickelt sich allerdings stetig. Laufend werden neue Aktivitäten geschaffen, was dazu führt, dass bestehende Bewilligungskategorien und Tätigkeitsfelder anzupassen sind. Zudem steigt die Zahl der gewerbsmässigen Anbieter an.

Um die Sicherheit der Kundinnen und Kunden weiterhin zu garantieren, hat der Bundesrat die Verordnung den aktuellen Gegebenheiten angepasst und die neuen Regeln auf den 1. Mai 2019 in Kraft gesetzt. Die wichtigsten Punkte:

Vernehmlassung mehrheitlich positiv

Die Vernehmlassung, deren Ergebnisse der Bundesrat zur Kenntnis genommen hat, ergab insgesamt ein positives Bild. Insbesondere die gewichtigen Massnahmen wie die neue Definition der Gewerbsmässigkeit oder die Zertifizierungsnormen wurden explizit begrüsst. Darüber hinaus zielten die Rückmeldungen der Teilnehmenden auf ausgewählte Sachbereiche ab, von denen sie besonders betroffen sind. Aufgrund solcher Eingaben verzichtet der Bundesrat auf einzelne neue Massnahmen, zum Beispiel die Einführung der Bewilligungspflicht für Schneeschuhtouren ab WT2 (zweitleichteste Kategorie).

Vorgaben an Branchen haben sich etabliert

Das Risikoaktivätengesetz, das mit der vorliegenden Verordnung konkretisiert wird, hat sich inzwischen etabliert und wird von der Outdoor-Branche geschätzt. Dies zeigte sich 2016, als der Bundesrat das Gesetz im Stabilisierungsprogramm 2017-2019 aufheben wollte. In der damaligen Vernehmlassung wurde diese Aufhebung von den betroffenen Verbänden und auch von den Kantonen und politischen Parteien abgelehnt. Dies unter anderem, weil die homogenen Qualitätsstandards, die das Gesetz vorschreibt, als wichtig für die Sicherheit der Kundinnen und Kunden erachtet werden. Deshalb hat der Bundesrat dem Parlament im Nachhinein beantragt, von der Aufhebung abzusehen.