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Oberfeldarzt der Armee ist unschuldig

(Bildquelle: infoticker)

Die Untersuchungen des VBS rund um den freigestellten Oberfeldarzt der Schweizer Armee sind abgeschlossen. Die gegen Divisionär Andreas Stettbacher erhobenen Vorwürfe sind weder arbeits- noch disziplinarrechtlich relevant. Das VBS zieht bei der Bundesanwaltschaft die eingereichte Strafanzeige...

Das VBS hat am 9. Dezember 2016 auf Antrag der obersten Armeeführung bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen den Oberfeldarzt der Armee, Divisionär Andreas Stettbacher, wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen gegen das Vermögen sowie strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflichten eingereicht. Divisionär Andreas Stettbacher wurde daraufhin freigestellt. Das VBS betonte immer die Unschuldsvermutung.

Bundesrat Parmelin hat im Januar 2017 Rechtsanwalt Dr. Cornel Borbély mit einer Administrativuntersuchung beauftragt. Sie hat die von Divisionär Andreas Stettbacher bezogenen Leistungen in den Funktionen als Oberfeldarzt der Schweizer Armee und als Beauftragter des Bundesrates für den koordinierten Sanitätsdienst untersucht. Ebenso wurden die Umstände seiner vorläufigen Freistellung abgeklärt.

Ergebnisse der Administrativuntersuchung

Ende August 2017 übergab Rechtsanwalt Borbély seinen Untersuchungsbericht dem Chef VBS. Darin werden unter anderem folgende Punkte festgehalten:

Das VBS hat aufgrund dieser Erkenntnisse bei der Bundesanwaltschaft die Strafanzeige zurückgezogen.

Oberfeldarzt ab 1. Oktober wieder im Amt

Der Chef VBS spricht gegenüber Divisionär Andreas Stettbacher das Vertrauen aus. Gleichzeitig wird die Freistellung von Divisionär Andreas Stettbacher per 30. September 2017 aufgehoben. Divisionär Stettbacher wird in seine bisherige Funktion als Oberfeldarzt und Beauftragter des Bundesrates für den Koordinierten Sanitätsdienst wieder eingesetzt. Gleichzeitig mahnt der Chef VBS ihn und die Armeeverwaltung, sich an die Grundsätze des kostenbewussten Führens und Verhaltens zu halten. Die Spesenregelungen des Bundes sind konsequent einzuhalten.

Das VBS übernimmt die für den Oberfeldarzt entstandenen Kosten. Es wird gleichzeitig gegenseitiges Stillschweigen vereinbart.

Bundesrat Parmelin beschliesst Massnahmen

Die Erkenntnisse aus den Untersuchungen führen Bundesrat Parmelin zu folgenden Massnahmen, die zeitnah umzusetzen sind:

Der Bericht der Administrativuntersuchung wird aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der betroffenen Mitarbeitenden und aufgrund der noch nötigen weiteren Abklärungen nicht veröffentlicht. Deshalb können keine zusätzlichen Angaben gemacht werden.

Artikelfoto: TheBernFiles (Public Domain)